Steuererklärung: Lohn-Nachberechnung in 2019 für Monat 12/18

Hallo

Wenn man in 2019 Lohn-Nachberechnungen für das Vorjahr erhält, muss das in 2018 angegeben werden?
Falls ja: Rechnet man das angegebene Steuerbrutto dann einfach zum Steuerbrutto aus 2018 dazu?

Es handelt sich um Auszahlungen wegen Überstunden.

Viele Grüße

Hallo,

war die Nachzahlung in den ersten 3 Monaten (Märzklausel)? Dann wird es u. U. im Sozialversicherungsrecht dem Vorjahr zugerechnet. Danach nicht mehr.

Bei der Lohnsteuer gilt das Zuflussprinzip, hier werden auch Einmalzahlungen nicht dem Vorjahr zugerechnet.

Näheres auch hier: https://www.haufe.de/personal/entgelt/vorsicht-maerzklausel-bei-einmalzahlung-zu-jahresbeginn/maerzklausel-bei-einmalzahlungen-steuer-und-sozialversicherung_78_396872.html

Viele Grüße
Karin

Hallo Karin,

eine Einmalzahlung wie z.B. Prämie oder Bonus, die sich wirtschaftlich auf das Vorjahr bezieht, ist was anderes als eine Nachberechnung.

Nachberechnung bedeutet, dass ein im Vorjahr liegender Abrechnungszeitraum geändert wird, z.B. eine Nachberechnung im Mai 2019 für November 2018.

Und damit braucht der Steuerpflichtige gar nichts von sich aus zu machen: Entweder, der Arbeitgeber übermittelt eine geänderte Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr an die Finanzbehörden, oder er würgt den Betrag irgendwie ins laufende Jahr hinein.

durchaus nicht einheitlich; es kann bei der Abrechnung und Auszahlung von bisher strittigem Entgelt für Mehrarbeit in irgendeinem Monat des Vorjahrs durchaus auch das Entstehungsprinzip richtig sein. Abrechner (auch spezialisierte bei externer Erledigung z.B. durch ein Steuerbüro) machen das nicht gerne, weil selten und ein bissele fummelig, und behaupten zur Vereinfachung ganz gerne auch mal, es sei grundsätzlich falsch, Arbeitslohn nach Entstehungsprizip abzurechnen. Stimmt aber nicht.

Wie auch immer - für @Simsy_Mone ist das egal, weil sie sich ganz stur an das halten kann, was der Arbeitgeber dem Fiskus übermittelt. Nur, wenn es hier einen deutlichen Effekt über Progression gibt, kann es sinnvoll sein, Werte aus einer im beschriebenen Sinn falschen Lohnsteuerbescheinigung über die Veranlagung einem anderen Zeitraum zuordnen zu lassen. Das passiert dann aber im Zweifelsfall eh nicht auf dem Weg der ESt-Erklärung, sondern per Einspruch und geänderte Veranlagung.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

das richtet sich erstmal danach, ob man auch eine geänderte Lohnsteuerbescheinigung für 2018 erhält. Dem Finanzamt ist es im Zweifelsfall egal, welche Zahlen man in die Anlage N reinmalt - veranlagt wird immer mit den Werten, die der Arbeitgeber übermittelt hat.

Nur wenn sich über Progression ein deutlicher Unterschied der Steuerbelastung ergibt, kann es interessant sein, sich da auf die Hinterfüße zu stellen und 2019 nachträglich abgerechneten laufenden Arbeitslohn für Dezember 2018 (Abrechnung und Auszahlung von Mehrarbeit ist keine Einmalzahlung und keine Sonderzahlung!) auch mit den N-Einkünften 2018 veranlagen zu lassen.

Wenn nicht, lässt man die Veranlagung genauso laufen wie der Arbeitgeber die LSt-pflichtigen Bezüge und den Lohnsteuereinbehalt an die Finanzbehörde übermittelt und tut selber nichts weiter daran.

Schöne Grüße

MM

Wenn diese Zahlungen aus Nachberechnungen in den Jahressummen für 2019 auftauchen, hat er das wohl getan? Und das kann ich dann wohl auch so machen, nehme ich demnach an.

Servus,

ja, das ist dann eindeutig - Du brauchst dann nicht nachfragen, ob Du noch eine geänderte LSt-Bescheinigung für 2018 kriegst, die für Dezember 2018 hinzugekommenen Beträge werden dann erst mit dem Steuerbrutto und dem Lohnsteuereinbehalt für 2019 bescheinigt.

Schöne Grüße

MM

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Tut es nicht.

Danke.

Das ist so leider nicht ganz richtig, eine Verspätung von bis zu drei Wochen führt noch zu Arbeitslohn im alten Jahr, guckstu R 39b Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 LStR.

Das kann sein, aber ich denke, für meine Fragestellung war die Auskunft genau genug. Ich hab ja keine Grundsatzfrage gestellt.

Es geht nicht um Grundsatzfragen, sondern um den Dreiwochenzeitraum, deswegen habe ich mir erlaubt, deine Antwort zu ergänzen. Der Teufel steckt leider im Detail.