Welches FA ist zuständig, wenn man seinen Wohnsitz aufgibt, weil man z. B. auf einem Schiff arbeitet und keine Wohnung mehr braucht?
Hallo,
falls man überhaupt der Einkommenssteuer unterliegt - siehe hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html
gilt das hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.html
Ja, das sind nur zwei Links auf elend lange Paragrafen.
Aber allgemein kann man das nicht anders beantworten.
Nimm mal Kontakt auf zu Finanzamt Hamburg-Mitte.
http://www.hamburg.de/fb/mitte-start/
Siehe dort unter Zuständigkeiten die Erweiterten Zuständigkeiten (Sonderzuständigkeiten).
Bei mir ist es das Finanzamt des Ortes, von wo ich den Hauptteil meines Geldes bekomme.
Das ist nur die Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb Hamburgs. Wenn der Steuerpflichtige nicht Hamburg zuzuordnen ist, entfaltet das keinerlei Wirkung.