Angenommen, ein Pächter zahlt nicht den geforderten Pachtzins X, sondern überweist von sich aus einen höheren Betrag Y.
Muss man dann in der Einkommensteuer den Betrag X angeben (weil der Rest eine Schenkung ist) oder den Betrag Y?
Angenommen, ein Pächter zahlt nicht den geforderten Pachtzins X, sondern überweist von sich aus einen höheren Betrag Y.
Muss man dann in der Einkommensteuer den Betrag X angeben (weil der Rest eine Schenkung ist) oder den Betrag Y?
Hallo!
Da die Pacht als Gegenleistung für die Überlassung des Grundstücks gewährt wird, ist der tatsächlich gezahlte Betrag als Einnahme anzusetzen.
Schöne Grüße!
Danke für die Auskunft. Leider nicht so erfreulich.
Ist das denn irgendwo gesetzlich geregelt oder durch Gerichtsurteile geklärt?
ok, danke