Hi,
ich habe 2017 von meiner PKV eine Beitragsrückerstattung erhalten von
ca. 780 Euro. Bin ich somit verpflichtet für 2017 bis zum 31.5 eine
Steuererklärung abzugeben?
Danke für die Hilfe
lg
Es kommt darauf an.
Möglicherweise kommt es durch so eine Beitragserstattung zu einer zu hohen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen beim Lohnsteuereinbehalt, dies wäre ein Grund für eine Pflichtveranlagung.
Daneben kann eine Steuererklärungspflicht auch noch aus anderen Gründen bestehen.
Hallo, allein deshalb wohl nicht.
Setzt Du denn die PKV-Beiträge nicht von der Steuer ab ? Auch wenn Du der Datenübertragung PKV , Arbeitgeber , Finanzamt nicht widersprochen hast, glaube ich nicht, dass man Dir die entsprechende Steuerminderung überweist.
Wenn Du aber keine PKV-Beiträge absetzt, muust Du auch nicht die BRE berücksichtigen.
Viel Glück
Barmer