Hallo,
Rentner muss rückwirkend Steuererklärung für 2013 abgeben, Rentenbegin 1.10.2013, vorher EU-Rente.
Bruttorente beträgt 982,60 EUR, in der Steurerklärung wurden 11.602,- EUR Bruttojahresrente angegeben.
Dafür wurde eine Steuernachzahlung von 331,- EUR gefordert natürl. zuzgl Zinsen.
Laut meiner Berechnung wird der Grundfreibetrag nicht überschritten, ODER???
Es wurde Einspruch eingelegt, jetzt wird erklärt es sei alles korrekt so und um Rücknahme des Einspruchs gebeten.
Hilfe, bin völlig ratlos. Soll ich zurücknehmen oder aufrechterhalten?
DANKE