Steuererklärung Rentner

Hallo,

Rentner muss rückwirkend Steuererklärung für 2013 abgeben, Rentenbegin 1.10.2013, vorher EU-Rente.
Bruttorente beträgt 982,60 EUR, in der Steurerklärung wurden 11.602,- EUR Bruttojahresrente angegeben.
Dafür wurde eine Steuernachzahlung von 331,- EUR gefordert natürl. zuzgl Zinsen.
Laut meiner Berechnung wird der Grundfreibetrag nicht überschritten, ODER???
Es wurde Einspruch eingelegt, jetzt wird erklärt es sei alles korrekt so und um Rücknahme des Einspruchs gebeten.
Hilfe, bin völlig ratlos. Soll ich zurücknehmen oder aufrechterhalten?

DANKE

Der Grundferibetrag für 2013 lag bei 8.130,00 € also wurde er übwerschritten (982,60 x 12 = 11791,20€) aber, hast Du keine KFZ Steuer und KFZ Haftpflicht und Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherung für 2013 mit abngegeben?
Gesundheitskosten wie Kur, Krankenhausaufenthalt und Kosten für Medikamente, kämen evtl. auch nocjh dazu. ramses90

Hallo…
Ich habe das Problem anders gelöst. Habe mir schriftl. Geben lassen, das bei dem derzeitigen Einkommen keine Steuerpflicht. Mehr besteht.
Ausnahme: mein Einkommen ändert sich…
Wenn der Rentner da durch ist, dann soll er sich "ausmustern"lassen. Sonst kommt die Nachfrage immer wieder.
Viel Erfolg
Werner
PS. Das war bereits vor ca. 10 Jahren und der Steuerpflichtig e Teil der Rente noch sehr niedrig.

Darauf kann man sich aber nicht verlassen, schon wegen der Rentenerhöhungen nicht. Und ob man Steuern zahlen muss, darum muss man sich selbst kümmern, sonst kommt´s, wie oben zu Zinsen die das FA drauf haut.
Dafür gibt´s, wie den: http://steuerrechner24.de/rentensteuerrechner/ Rechner im Netz. ramses90

Wenn bei Rentenbeginn 2013 66 % der Rente steuerpflichtig sind, dann bleibt die Rente auch ohne Sonderausgaben unter dem Grundfreibetrag.

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Worauf bezieht sich „es sei alles korrekt so“? Auf den ursprünglichen Bescheid oder auf den berechtigten Einspruch?

Wenn damit gemeint ist, dass keine Steuernachzahlung anfällt, kann der Einspruch ohne Bedenken zurückgenommen werden. Damit spart sich das FA eine schriftliche Antwort.

Wenn es bei der Nachzahlung bleiben soll, dann würde ich den Einspruch nicht zurücknehmen.

Was hast Du denn berechnet?

Servus,

und das wird er auch bleiben: Dieser Teil hängt davon ab, mit welchem Lebensalter die Altersrente erstmals bezogen wurde, und ändert sich später nicht mehr. Deswegen haben Rentner vor zehn Jahren so problemlos NV-Bescheinigungen bekommen. Heute muss man sich dafür hie und da ziemlich auf die Hinterfüße stellen.

Schöne Grüße

MM

Servus,

ganz am Rande ist mir eingefallen, weil die Zahlen nicht so recht zusammenpassen mögen: Hat der Rentner denn eigentlich in Deutschland einen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt, oder lebt er eventuell in der Gegend von Warna oder Burgas?

Schöne Grüße

MM

Meine Berechnung ist so:

Bruttorente 11.604 €
abzgl. 50% Freibetrag = 5.802 €
abzgl. Krankenvers. / Pflegevers.
abzgl. Werbungskostenpauschbetr. 102 €

5802 € - 951 € - 238 € - 102 €
ergibt nach meiner Berechnung 4.511 EUR

also 0 Euro Steuer

Hallo,

Wohnsitz immer in Deutschland gewesen

Für den Rentenbeginn 2013 beträgt der Rentenfreibetrag nicht 50 %, sondern nur 34 % - siehe EStG § 22.
Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind nur steuerlich berücksichtigungsfähig, soweit sie vom Rentner selbst getragen werden. Rentner bekommen einen Zuschuss von der KK, der nicht als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig ist.
Trotz dieser Beschränkungen wird der Grundfreibetrag nicht überschritten.

Servus,

@Ernst_Erwin hat die Abweichungen, die sicherlich im Steuerbescheid stehen, bereits erklärt. Aber alleine mit diesen Abweichungen kann es nicht zu einer Festsetzung von Einkommensteuer kommen.

Bleibt fast nur noch die Bruttorente selber: Wie genau hast Du den Betrag von 11.604 € ermittelt? Wo abgelesen?

Oder stehen auf dem Bescheid eventuell noch ganz andere Einkünfte, von denen bisher noch nicht die Rede war?

Schöne Grüße

MM

Hallo,
erst einmal vielen Dank für die Mühe.

Oberste Zeile im Rentenbescheid
bis 30.06.13 951,29
ab 01.07.13 982,60 ergibt im Jahr 11.604,- €.

Im Steuerbescheid und der nachträglichen Erläuterung erscheinen dann:
Bruttobetrag 1. Rente 10.620,-
abzgl. Anpassgbetr. - 975,-
verbl. 9.645,-
Hierv. steuerfrei 50% 4,823,-

Bruttorentenbetrag 10.620,-
abzgl. steuerfreiem Ant. - 4.823,-
erg. steuerpfl. Anteil 5.797,-

Dann gehts weiter mit Bruttorentenbetrag
2. Rente 2.947,- steuerpfl. Anteil 1.473,-
Bruttorentenbetrag
3. Rente 8.652,- hiervon steuerfrei 50% 3.945,-
Bruttorentenbetrag 8.652,- …
ergibt einen steuerpfl. Anteil 4.707,-
Keine Ahnung was die 2. und 3. Rente sein soll???

Der Einspruch wurde jedenfalls nicht zurückgenommen.
Danke und viele Grüße

Hallo helho,

das ist jetzt wohl des Pudels Kern: Den ersten Satz Deiner Frage hate ich nicht richtig gelesen.

Die ersten beiden Renten sind die EU-Rente bis 30.09.2013 und die Altersrente ab 01.10.2013. Die dritte ist vermutlich bei der Übermittlung der Werte von der Rentenversicherung an die Finanzbehörden als Datensalat entstanden.

Die Leute am Finanzamt wissen auch nichts anderes als das, was ihnen von der Rentenversicherung mitgeteilt worden ist. Du musst ihnen darlegen, wie es wirklich war, von alleine kann niemand darauf kommen.

Teile unbedingt dem FA recht schnell, nämlich bevor eine Einspruchsentscheidung ergeht und Du mit dem ganzen Käse ans Finanzgericht musst, mit, welche Rente Du von wann bis wann mit welchem Betrag bezogen hast. Nicht im Formular, sondern mit einem Brief, dem Du die entsprechenden Bescheide von der Rentenversicherung in Kopie beilegst und in dem Du nochmal ganz explizit schreibst: Eine dritte Rente außer der Erwerbsunfähigkeitsrente bis September 2013 und der Altersrente ab Oktober 2013 habe ich nicht bezogen, ich bitte die von der Rentenversicherung übermittelten Datensätze zu überprüfen.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

vielen lieben Dank. Die Erklärung erscheint mir logisch, vorher konnte ich mit den 3 Renten absolut nichts anfangen.

Die Erläuterung geht sofort an das Finanzamt raus.

Alles Gute und viele Grüße
helho