Steuererklärung und Kindergeld

Situation:
Das Kind 21 Jahre, studiert und wohnt seit Mai am Studienort außerhalb des Elternhauses. (Januar - April noch im Elternhaus)
Das Finanzamt schreibt: "Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes durch den Anspruch auf Kindergeld vergleichbare bzw.vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurde daher kein Freibetrag für Kinder berücksichtigt. Weil der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenze für die Arbeitsnehmer-Sparzulage (§ 51a Abs.2 EStG) wurden die Freibeträge für Kinder jedoch einbezogen.

Frage: Warum ist der Kinderfreibetrag nicht anerkannt und wie kann man den Ausbildungsfreibetrag gelten machen?

Er iist doch anerkannt worden, steht alles im Bescheid, wie Du zitiert hast.

Weil die Steuerermäßigung durch den Freibetrag weniger wäre als der Anspruch auf Kindergeld. Wenn der Kinderfreibetrag bei der Veranlagung angesetzt würde und gleichzeitig das Kindergeld zurückgefordert würde, wäre das unterm Strich ungünstiger.

Durch Antrag mit der Einkommensteuererklärung. Im vorliegenden Fall durch fristgerechten Einspruch.

Schöne Grüße

MM

Ja, fristgerecht Widerspruch für diesen Punkt abschicken. Es reicht, wenn Du schreibst …„lege ich Widerspruch ein. Die Begründung wird innerhalb von 4 Wochen nachgereicht.“
LG
Amokoma1

Servus,

trotz des schönen alten „falsa demonstratio non nocet“ wirkt es eleganter, wenn man den Einspruch mit dem Namen benennt, den er (anders als im Verwaltungsrecht) in der Abgabenordnung auch hat.

Und schneller und hübscher wird er bearbeitet, wenn man gleich von Anfang an schreibt, worum es geht („wurde irrtümlich unterlassen, den Ausbildungsfreibetrag für Hannah Eleonore Britney *35.05.1999 zu beantragen, die an der TU Haselünne einem Masterstudium in Destillationswesen nachgeht und dortselbst auch wohnt. Ansatz des Freibetrags wird hiermit beantragt, Nachweise sind beigefügt.“). Dann sieht der Mensch auf dem FA auf den ersten Blick, dass er hier einen Einspruch im Handumdrehen erledigen kann, das ist gut für seine Statistik und gibt Punkte im Himmel, wirkt dadurch sehr anspornend.

Schöne Grüße

MM

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