Steuererklärung wird von Steuerberater UND vom Erklärenden erstellt. Welche Abgabefrist gilt?

Hallo zusammen,

welche Frist gilt, wenn man die Steuererklärung nicht komplett alleine erstellt, sondern Teile davon von einem Steuerberater erstellt werden? Kann man auch in diesem Falle die Erklärung erst zum 31.12. einreichen?
Konkretes Beispiel: Man ist nebenberuflich selbständig und der Steuerberater fertigt die Umsatzsteuer- und die Gewerbesteuererklärung an, die er seinem Mandanten dann zur Abgabe zur Verfügung stellt. Dieser wiederum bereitet alle weiteren Anlagen der Steuererklärung vor und reicht alles zusammen beim Finanzamt ein. Wann ist Steuererklärung in diesem Falle spätestens abzugeben? 31.05. oder 31.12.?

Danke :slight_smile:

Theoretisch:
Sofern es sich nicht um Hessen oder Rheinland-Pfalz handelt, ist das in den gleichlautende Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. 1. 2018 über Steuererklärungsfristen geregelt, dort findest du das schöne Wörtchen „Sofern“ einleitend bei II Abs. 1, also ist die Einkommensteuererklärung brav zum 31.05. einzureichen, die Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung zum 31.12.

Praktisch:
Wenn du ein hinreichend dickes Fell hast, setzt du dich auf solche Fristen ohnehin mit dem Arsch.

Danke für die schnelle Antwort.
Und wenn es sich um Hessen handelt? :smiley:
Gibt es dort auch eine Regelung?

Ja, in Hessen gilt bei Erstellung durch Steuerberater standardmäßig die Fristverlängerung bis zum 28.02.2019, also noch zwei Monate länger.

Erlass des Landes Hessen vom 2. Januar 2018 über Steuererklärungsfristen

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Besten Dank!

Noch eine kleine Nachfrage:

Wie verhält es sich mit der Abgabefrist, wenn der Erklärende die Angaben für die Anlage G von seinem Steuerberater berechnen lässt. Die restlichen Anlagen fertigt der Erklärende selbst an. Gilt dann auch für die Abgabe der Steuererklärung eine Abgabefrist bis 28.02.19?

Danke!

In diesen Fällen sollte man mit genau dieser Begründung einen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt stellen, um die lästigen Erinnerungsschreiben des Finanzamts zu vermeiden.