Steuererklärung

Wie viele Tage kann man bei der Steuererklärung geltend machen, für die tägliche Fahrt zur Arbeit?

Vielen Dank für die Antworten

Fahrten zur Arbeit - ESt
Servus,

alle tatsächlich angefallenen.

Jemand, der nie krank ist, im folgenden Januar noch 20 Tage Urlaub offen hat und ab und zu am Samstag kommt, wird öfter zur Arbeit fahren als jemand, der gleich zu Fasnacht eine Bänderzerrung am Knie vom Rock’n Roll - Tanzen nach Hause bringt, gleich im Anschluss bei der Maientour bei einer Schussfahrt mit dem Bollerwagen von der Fahrbahn abkommt, durch die Luft absteigt, mit dem Kopf gegen den Granitrandstein dengelt und mit einer schweren Gehirnerschütterung liegenbleibt, und dem zu guter Letzt im September beim Zwiebelkuchenessen der Dünndarm reißt, so dass er ein paar Wochen in Intensivpflege verbringen muss.

Ohne weiteren Nachweis oder Prüfung werden 230 Tage akzeptiert. Eine höhere Zahl sollte belegt werden.

Schöne Grüße

MM

Ich weiß sicher, dass das hiesige Finanzamt bei Mitarbeitern einer bestimmten größeren Firma nie und nimmer 230 Tage akzeptieren würde wenn keine entsprechende Bestätigung der Firma erfolgt.
Die wissen auch sehr genau wann Betriebsurlaub/Stundenabbau angesagt war und wieviele Urlaubstage die Mitarbeiter tariflich haben. Die wissen auch ob Urlaub aufs nächste Jahr übertragen werden kann und und und.

Bevor man unrichtige Angaben macht, sollte man schon genau überlegen wie nachvollziehbar diese Angaben sind und welchen Nutzen man davon hat.

http://www.schnelle-online.info/Arbeitstage/Anzahl-A…
schöne Auflistung - noch die Urlaubstage/Gleitzeittage und Krankheitstage abziehen und schon hat man das was das Finanzamt auch akzeptiert.

Krümel

220 (Arbeitstage) x 16 (km einfache Fahrt) x 0,3 (Pendlerpauschale) = 1.056 Euro

Servus,

von einem einzigen Arbeitgeber darauf zu schließen, was bei Arbeitnehmerveranlagungen gängige Praxis ist, halte ich für ziemlich heroisch; dass da von den permanent im Haus arbeitenden Außenrprüfern Kontrollmitteilungen über individuelle Urlaubs- und Krankheitstage für Hunderte von Mitarbeitern erstellt werden, für ausgeschlossen - schon ganz abgesehen davon, dass bei den Finanzbehörden ziemlich genau darauf geachtet wird, dass kein Prüfer mehr kostet, als er bringt: Und das wäre hier der Fall.

Wie viele ESt-Erklärungen für Arbeitnehmer ich erstellt habe, kann ich nicht mehr schätzen, aber vierstellig ist die Zahl in jedem Fall - und bei keiner einzigen habe ich mit dem Kalender herumgefrickelt und mir vom Mandanten Krankheitstage und Resturlaub auseinanderfummeln lassen. Und was tut Gott? Es gab zu der genannten Zahl keine (in Worten keine) Rückfrage. Du magst es glauben oder nicht - aber was Du hier schreibst, ist unter keinen Umständen dafür geeignet, den Regelfall wiederzugeben.

Schöne Grüße

MM

Servus,

wie gesagt - 230 Tage werden (außer bei Krümel zu Hause) ohne Rückfragen durchgewunken. In Deinem Beispiel verschenkst Du je nach Gehalt etwa 15 €. Warum denn?

Schöne Grüße

MM

Es handelt sich nur um ca. 10.000 AN wovon die Hälfte beim gleichen Finanzamt sein dürfte. Es werden nicht von Außenprüfern Kontrollmitteilungen erstellt, sondern der AN erstellt seine Erklärung mit Angaben die nicht richtig sein können und das Finanzamt verlangt dann einen Nachweis. Die Firma erstellt einen Beleg über die tatsächlichen Arbeitstage und schon wird es teuer und Nachprüfung der letzten 10 Jahre.
Und so dürfte es bei allen großen Firmen sein. Ob jetzt Opel, BASF oder auch die Stadt-/Kreisverwaltung.

Es geht nicht um 1-2 Tage, sondern um eine Anzahl von Arbeitstagen die bekannterweise im Normalfall nicht erreicht werden können. Die Verkäuferin erreicht mit einer 6-Tage-Woche natürlich mehr Arbeitstage als der MA bei einer Verwaltung die in den seltensten Fällen am WE geöffnet ist und mit Sicherheit nur eine 5-Tage-Woche hat.

Nur wenn alle Angaben zusammenpassen und plausibel sind rutschen Angaben auch wenn sie nicht stimmen durch.
Aber ein an diesem Tag richtig schlecht gelaunter Finanzbeamter reicht schon aus um richtig in die Sch… zu greifen.
Da nützt auch eine Nichtaufgriffsgrenze nichts mehr.
Ich kenne einige Finanzbeamte, welche die sagen: „läuft bei mir gar nicht, das muß alles stimmen“ und welche die sagen „solange es einigermaßen passt ist mir das egal“.

Muß man sich denn als kleiner Steuerzahler unbedingt auf das Niveau der großen Steuerhinterzieher herablassen?
Dann sollte man aber auch nicht über Panama-Papers und cum-ex-Geschäfte schimpfen.

Krümel

Servus,

das hier:

steht in einem Winkel von ungefähr 180° zu den Schauergeschichten, die Du am 06.02.2015 verbreitet hast.

Das hier:

ist völliger Blödsinn. Wenn Du die ganz regelmäßige Praxis bei Arbeitnehmerveranlagungen zwischen Heringsdorf und Lörrach lieber durch Deine eigenen Erfindungen ersetzen magst, kümmere Dich wenigstens darum, unter welchen Bedingungen die AO den Zeitraum von zehn Jahren überhaupt zulässt.

Der Rest ist Gefasel. Besonders lustig finde ich, dass Du so viele Finanzbeamte persönlich kennst. Übrigens: Alle sind gehalten, darauf zu achten, dass der Zeitaufwand, den sie bei der Veranlagung betreiben, nicht mehr kostet, als die Punkte bringen, die sie überprüfen. Auch ein Beamter auf Lebenszeit kann nicht beliebig gegen die Anweisungen seines Dienstherrn verstoßen und festlegen, dass „es bei ihm aber so und so zu sein hat“.

Die Zahl 230 / 280 Arbeitstage bei fünf / sechs wöchentlichen Arbeitstagen kannst Du übrigens nachlesen, wenn Du Dir mal von Deinem StB das kleine dicke Broschürchen von der DATEV geben lässt, in dem nicht nur diese, sondern auch sonst noch viele leckere Nichtaufgriffsgrenzen drinne stehen.

Pass aber auf, dass Dein StB Dich nicht die Treppe runterschmeißt, wenn Du ihm anfängst, Vorträge zu halten, er sei ja ein ganz böser Mensch und betreibe Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Hunderten von Fällen.

Schöne Grüße

MM

Du haste ein seltsames Rechtsverständnis.
Wo fängt für dich der Betrug an? Bei 2 Tagen, bei 5 Tagen oder bei der Grenze in der im Normalfall nicht geprüft wird?
Bei 10 €, bei 100 € oder bei 1000 € mehr an Steuererstattung (hochgerechnet auf deine 1000e Mandanten sind auch 10 € eine schöne Summe).
Ab welchem Betrag fühlst du dich betrogen bei Handwerker, Bank oder sonstigem?
Bei der Rechnung die du deinen Kunden erstellst… nimmst du bei der einfachsten Erklärung 1/10, 3/10 oder 6/10?

Und du kannst es glauben oder auch nicht, Ausnahmen bestätigen die Regel, und es gibt Arbeitnehmer die ihre Arbeitstage nachweisen mussten weil das Finanzamt ihnen (zu Recht) nicht geglaubt hat.
Es ist und bleibt Steuerbetrug wenn man mehr Arbeitstage angibt als geleistet, wenn man Krankheits- oder Urlaubstage nicht abzieht.

Es besteht übrigens kein Rechtsanspruch auf die Nichtaufgriffsgrenze.

Krümel

Servus,

na siehste, da hammer ja ganz gut Luft rausgelassen - jetzt klingt das doch viel realistischer und entspricht dem, was sich alltäglich beobachten lässt:

Und mehr wollte ich nicht erreichen, als die Schauermärchen, die Du am 06.02.2015 erzählt hast, ein wenig auf den Boden zurückholen.

Wie wahr, wie wahr. Wenn ein Steuerpflichtiger sie nutzt, wird allerdings nicht erst der Richter, sondern bereits der Staatsanwalt müde abwinken, wenn Du („Ich weiß was, ich weiß was!!“) angerannt kommst und mit § 370 AO wedelst. Damit schnurren die zehn Jahre, die Du androhst, auf ein ganz handliches Format zusammen.

Wenn die Finanzverwaltung einem Steuerpflichtigen freundlicherweise zehn Arbeitstage „Puffer“ zugesteht, schon alleine weil nicht alle Arbeitnehmer so wie Du pünktlich zum 31.12. den letzten halben Urlaubstag des Jahres nehmen und auch, weil es vollkommener Blödsinn wäre, hier ein Heer von Beamten zur Prüfung der Einzelfälle loszujagen, gibt es keinerlei Anlass, diese freundliche Geste nicht zu nutzen. Es sei denn, man kommt aus Altensteig: „Das sei ferne! Ich werde, kann und will kein falsch Zeugnis ablegen und will dem Kaiser gäben, was des Kaisers ischd, denn so schdehd es geschrieben und so had der HErr geschbrochen!“

Schöne Grüße

MM