Hallo,
am Bundesverfassungsgericht naht ein Urteil über die Anerkennung von Studienkosten als Werbungskosten.
Während meines Studiums hatte ich ab 2011 Steuererklärungen abgegeben für eine freiberufliche Tätigkeit. Für die Jahre habe ich auch Steuerbescheide bekommen. Nun würde ich aber gerne auch die Studienkosten noch abrechnen, um sie dann später (je nach Urteil) noch als vorgezogene Werbungskosten von meinem ersten Gehalt abzuziehen.
Ich hatte schon einige Kosten zusammengetragen, auch aus den Jahren vor den abgegebenen Steuerklärungen. Vom Finanzamt bekam daraufhin die Antwort, ich solle Steuererklärungen für die Jahre abgeben. Wahrscheinlich war das der Versuch, Arbeit zu vermeiden, da das für Jahre vor 2011 meines Wissens nicht mehr möglich ist, und ab 2011 aber längst welche abgegeben sind.
Wie kann ich also vorgehen? Muss ich dazu nochmal Steuererklärungen abgeben, oder reicht ein formloser Antrag (dieses mal dann ohne die früheren Jahre)?