Steuererklärungen nachträglich korrigieren

Hallo,

am Bundesverfassungsgericht naht ein Urteil über die Anerkennung von Studienkosten als Werbungskosten.

Während meines Studiums hatte ich ab 2011 Steuererklärungen abgegeben für eine freiberufliche Tätigkeit. Für die Jahre habe ich auch Steuerbescheide bekommen. Nun würde ich aber gerne auch die Studienkosten noch abrechnen, um sie dann später (je nach Urteil) noch als vorgezogene Werbungskosten von meinem ersten Gehalt abzuziehen.

Ich hatte schon einige Kosten zusammengetragen, auch aus den Jahren vor den abgegebenen Steuerklärungen. Vom Finanzamt bekam daraufhin die Antwort, ich solle Steuererklärungen für die Jahre abgeben. Wahrscheinlich war das der Versuch, Arbeit zu vermeiden, da das für Jahre vor 2011 meines Wissens nicht mehr möglich ist, und ab 2011 aber längst welche abgegeben sind.

Wie kann ich also vorgehen? Muss ich dazu nochmal Steuererklärungen abgeben, oder reicht ein formloser Antrag (dieses mal dann ohne die früheren Jahre)?

Ergänzung: Die Steuerbescheide sind ja teils schon Jahren ergangen. Kann man dort noch Änderungen vornehmen?

Guten Morgen,

hast Du den Steuerbescheiden damals widersprochen?

Living in the past

Servus,

Du schaust als erstes das Urteil im Wortlaut an und stellst fest, ob es überhaupt irgendwas für zurückliegende Veranlagungszeiträume hergibt. Das ist normalerweise nicht der Fall.

Dann nimmst Du die ESt-Bescheide für die fraglichen Jahre her und prüfst erstmal, ob es eine Ablaufhemmung für die Festsetzungsverjährung gegeben hat. Wenn nein, ist 2011 Schnee von vorgestern. Wenn ja, schaust Dir die Vorläufigkeitsvermerke hinten im Textteil an. Soweit diese Bescheide in diesem Punkt vorläufig sind, können sie geändert werden, in diesem Fall auf einfachen Antrag.

Schöne Grüße

MM

ist manchmal sehr schön wenn es um gute Musik geht !

Vielen Dank für Deine Antwort!

Ich habe jetzt nachgesehen: In den betreffenden Steuerbescheiden heißt es, dass sie vorläufig sind im Hinblick auf die Absetzbarkeit von Kosten eines Erststudiums als vorweggenommene Werbungskosten.

Verstehe ich das richtig, dass ich dann noch genau solche Kosten nachmelden kann?

Danke im Voraus! :slight_smile:

Teils ja, teils nicht. Aber offenbar ergingen alle Steuerbescheide in dem fraglichen Punkt (Studienkosten als Werbungskosten) als vorläufig. Kann ich dann weitere Kosten nachreichen?