Steuerersparniss bei Rentendirektversicherungsbeiträge wärend Arbeitslosigkeit

Hallo zusammen,

ich habe seit Jahren eine Rentendirektversicherung.
Meine letzter Arbeitgeber hat mir ende 2017 gekündigt und ich begann am 01.05.2018 bei meinem jetzigen AG.
In den ersten vier Monaten 2018 zahlte ich als Arbeitlosengeldempfänger weiter in die Versicherung ein. Danach ging der Beitrag wieder von meinem Gehalt ab.
Kann ich die Beiträge für die ersten vier Monate 2018 bei der Einkommenssteuererklärung für 2018 angeben und wenn ja, wo ist das einzutragen ?

Besten Dank,
Abacuss