Hallo Leute!
Ich habe eine Frage bezügl. einer Steuererstattung.
Das Konto meiner Freundin ist gepfändet; sie hat ein Pfändungsschutzkonto und durch ihr Gehalt bereits den Pfändungsfreibetrag überschritten (der darüber hinaus liegende Betrag wird von den Gläubigern monatlich gepfändet).
Jetzt wird sie vermutlich eine Steuererstattung vom Finanzamt bekommen; diese unterliegt meines Wissens auch der Pfändung, oder?
Jetzt möchte sie auf ihrer Steuererklärung mein Konto angeben bzw. einen Verrechnungsscheck beantragen, den ich dann auf mein Konto einzahlen könnte.
Ich würde ihr gerne bei ihrem Problem helfen (Die Schulden sind durch ihre Gutgläubigkeit leider selber verschuldet ), habe aber Angst in Teufels Küche zu kommen. Das riecht doch schon nach Betrug, oder? Oder ist es ihr Recht, weil es ja ihr Geld ist (was sie ja quasi dem Finanzamt geliehen hat) und kein geregeltes Einkommen.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
Holger