Servus,
kurz: In dem Moment, wo ihr Euch einig seid, gemeinsam was zu machen, seid Ihr eine GbR.
Wenn ihr alle lohnsteuerpflichtige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit habt, könnt ihr aus der Sache Einkünfte (Einnahmen minus Ausgaben, Fahrtkosten, andere Betriebsausgaben) von 410 € pro Nase und Jahr erzielen, ohne dass das in der Veranlagung zur ESt berücksichtigt wird.
Richtig wäre es eigentlich, für die GbR eine Feststellungserklärung mit Gewinnermittlung zu erstellen, außerdem eine USt-Erklärung mit den Werten für Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs 1 UStG abzugeben.
Es ist - falls die 410 € Überschuss pro Nase nicht überschritten werden - aber keine böse Tat, wenn Ihr überhaupt nichts macht. In diesem Fall geeignete Nachweise aufbewahren, wie der Überschuss ermittelt worden ist, für den Fall, dass jemand in vier Jahren was von Euch wissen will.
Schöne Grüße
MM