Steuerfreie Einnahmen

Hallo,
wir sind eine kleine Interessengemeinschaft und sind mit unserem Hobby im Mittelalter unterwegs. Nun haben wir eine mittelalterliche Veranstaltung gemacht und Geld eingenommen. Was müssen wir dem Finanzamt angeben?
Wieviel dürfen wir Steuerfrei dazu verdienen?

LG Michel

oh Zeitmaschine, dann also der berühmte Zehnt.

was kann man sich darunter rechtlich vorstellen - Verein oder GBR oder was anderes?

Was wurde denn bezahlt?

Nähere und genaue Angaben sind bei so was unerläslich, da es eine Menge an Regelungen für das Steuerrecht gibt.

also wir sind weder Verein noch GbR sondern nur eine IG.
Unsere Ausgaben waren selber recht hoch für die ganzen Akteure und konnten es mit dem Eintritt und verkauf von Getränken wieder auffangen dabei haben einen kleinen 4-stelligen Betrag gut gemacht.

und daher vermutlich eine GbR.

Aha also ihr wart Veranstalter und auch Verkäufer.

Ja das stimmt so

Servus,

kurz: In dem Moment, wo ihr Euch einig seid, gemeinsam was zu machen, seid Ihr eine GbR.

Wenn ihr alle lohnsteuerpflichtige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit habt, könnt ihr aus der Sache Einkünfte (Einnahmen minus Ausgaben, Fahrtkosten, andere Betriebsausgaben) von 410 € pro Nase und Jahr erzielen, ohne dass das in der Veranlagung zur ESt berücksichtigt wird.

Richtig wäre es eigentlich, für die GbR eine Feststellungserklärung mit Gewinnermittlung zu erstellen, außerdem eine USt-Erklärung mit den Werten für Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs 1 UStG abzugeben.

Es ist - falls die 410 € Überschuss pro Nase nicht überschritten werden - aber keine böse Tat, wenn Ihr überhaupt nichts macht. In diesem Fall geeignete Nachweise aufbewahren, wie der Überschuss ermittelt worden ist, für den Fall, dass jemand in vier Jahren was von Euch wissen will.

Schöne Grüße

MM

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vielen Dank

muss man nicht noch die USt. auch noch erklären, es wurden ja Waren umgesetzt.

Servus,

Wenn bei der ganzen Chose (im Kalenderjahr) nicht mehr als 22.000 € eingenommen worden sind, ist die USt-Erklärung eine Formsache ohne Auswirkungen, sie enthält außer den Angaben zur Gesellschaft zwei Zahlen (Umsatz im laufenden Jahr und Umsatz im Vorjahr), von denen eine Null ist.

Nochmal kurz zur „bösen Tat“: Wenn die Nichtabgabe einer Steuererklärung nicht zu einer zu niedrigen Festsetzung oder Zahlung von Steuern führt, ist das keine Straftat und auch keine Ordnungswidrigkeit.

Auch deswegen verzichtet übrigens der Fiskus (je nach OFD und Finanzamt unterschiedlich) öfter mal bei Fällen der Nichterhebung von USt gem. § 19 Abs 1 UStG auf die Abgabe einer USt-Erklärung, wenn der Steuerpflichtige sie nicht eh von sich aus übermittelt. Die Zahl „Umsatz im laufenden Jahr“ für das Buddhistische Standesamt erfasst dann der Mitarbeiter am FA, wenn er eh die EÜR „auf dem Schirm“ hat.

Schöne Grüße

MM

warum habe ich das beim lesen nicht mir bekommen :thinking:

Daran sind meine manchmal ohne Not zu Bandwürmern zusammengeknoteten Sätze schuld. Mit mehr Hauptsätzen zu weniger Wörtern ginge das besser, aber das wurde mir in der Grundschule so beigebracht: Wenn man als Hausaufgabe z.B. zwei Seiten Sätze mit Relativpronomen ausdenken und schreiben sollte, machte ich mir einen Spaß daraus, diese zwei Seiten mit vielleicht drei Sätzen zu füllen… Die ernsthafte Ermahnung, das sei zwar ein lustiges Spiel, aber miserables Deutsch, kam dann viel zu spät irgendwann in der vierten Klasse.