Steuerfreie Nachtarbeit

Wie kann bei einem Jahresgehalt von 30.000 (Beispiel) für ausschließliche Nachtarbeit von 22 - 6 Uhr die steuerfreie Abrechnung der Nachtstunden erfolgen? Wie sind Urlaubszeiten
zu berücksictigen? Kann das so gestaltet werden, dass monatlich das gleiche Gehalt
ausgezahlt wird?

Wie kann bei einem Jahresgehalt von 30.000 (Beispiel) für
ausschließliche Nachtarbeit von 22 - 6 Uhr die steuerfreie
Abrechnung der Nachtstunden erfolgen?

Auf jeden Fall mit Nachweis der gearbeiteten Stunden. Die Zuschläge für Nachtarbeit dürfen nur steuerfrei gezahlt werden, wenn tatsächlich gearbeitet wurde.

Wie sind Urlaubszeiten

zu berücksictigen?

Die Entgeltzahlung im Urlaub wird im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Der AN muss so bezahlt werden, als ob er gearbeitet hätte. Üblich ist eine Durchschnittsberechnung der letzten drei Monate. Hier werden die Nachtzuschläge in das fortgezahlte Urlaubsentgelt mit eingerechnet.

Kann das so gestaltet werden, dass

monatlich das gleiche Gehalt
ausgezahlt wird?

Nein, wie gesagt, die Zuschläge sind nur steuerfrei, wenn tatsächlich gearbeitet wurde.

Viele Grüße,

Gesine

Guten Morgen
Vielen Dank für die Anfrage.
Ja das liebe Steuergesetz. Andere Länder, andere Gesetze.
In der CH ist es ähnlich wie bei euch, wenn ich die Antworten so lese.

Wünsche einen tollen und einkommensreichen Rest vom 2014!

Alles richtig, was Gesine schreibt. Grundsätzlich ist dem nichts hinzuzufügen.
Nur soviel: Urlaubszeiten können einvernehmlich im Arbeitsvertrag auch anders (besser) geregelt sein als in der gesetzlichen Regelung vorgesehen. Hier wäre bspw. über „Mehrurlaub“ zu verhandeln, ausschßielich nachts arbeitet. M. E. kein abwegiger Gedanke, da Nachtarbeiter höheren Erholungsbedarf haben, aber einen Rechtsanspruch darauf gibt es natürlich nicht.  

Gruß
WB