Steuerfreie Überstunden

Hallo,

der geniale, bayrische Gottkönig Söder hatte ja mal wieder eine fantastische Idee: Steuerfreie Überstunden.

Aber was hält den durchschnittlichen AN nun davon ab, von 40 Stunden auf bspw. 30 zu gehen und wöchentlich 10 steuerfreie Überstunden zu machen?

Ich bin mir sicher, dass es unmöglich ist, dass ein derartiges Scheunentor (gerade in Bayern) übersehen wurde, daher freue ich mich über Aufklärung.

Gruß,
Steve

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Zum Beispiel die damit verbundene Änderung des Arbeitsvertrages und damit wieder verbunden das Risiko, bei erneuten Änderungen oder Änderungen in den Lebensverhältnissen nicht wieder auf die volle Stundenzahl aufstocken zu können (bspw. weil das eine Viertel der Stelle gestrichen oder auf eine andere Stelle übertragen wurde). Dann natürlich auch der Umstand, dass Boni, Gratifikationen, Sonderzahlungen, Ruhegehälter usw. gerne auch in Bezug auf die im Arbeitsvertrag festgelegte Wochenarbeitszeit gerechnet werden und nicht auf die tatsächlich geleisteten bzw. bezahlten Arbeitsstunden.

Außerdem gibt es ja häufig auch Grenzen, ab denen Stunden komplett gestrichen werden (z.B. bei einer Wochenarbeitszeit), d.h. in Deinem Beispiel würden die Überstunden bei 30 gekappt, so dass also über 10 Überstunden nicht bezahlt, sondern gestrichen würden.

Und das ist nur das, was mir aus dem Stehgreif an Nachteilen einfällt.

Gruß
C.

Servus,

dass dieses Scheunentor nicht ganz so groß ist, zeigt die Betriebsprüfungspraxis in Sachen Lohnsteuer und Sozialversicherung betreffend alle möglichen Dinge (u.a. die unsäglichen Tschoppräder), die nur dann eine ermäßigte besondere Behandlung erfahren, wenn sie zusätzlich zum Lohn gewährt werden.

Bei Leuten von der Abteilung „Ganz einfach - Du musst nur“ gibt es da hie und da große Augen: Dass eine unvermittelte Lohnsenkung bei sonst gleichen Bedingungen und unmittelbar darauf Gewährung bestimmter Sachbezüge oder betrieblicher Altersversorgungen klar in die Sparte Gestaltungsmißbrauch fällt, ist unumstritten. Senkung der Regelarbeitszeit bei exakt ab dieser Senkung angeordneten Überstunden im Umfang der Differenz zur bisherigen Regelarbeitszeit ist in den Lohnkonten des Arbeitgebers auf drei Meter gegen den Wind zu erkennen und verweist direkt auf § 42 AO.

Schöne Grüße

MM

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