Wie rechnet sich der Zuwachs des steuerfreien Teils der gesetzlichen Rente nach Erhöhung der Mütterrente 2014 ? Renteneintrittsjahr war 2009.
Gruß F.
Wie rechnet sich der Zuwachs des steuerfreien Teils der gesetzlichen Rente nach Erhöhung der Mütterrente 2014 ? Renteneintrittsjahr war 2009.
Gruß F.
Für die sogenannte Mütterrente wird der zu besteuernde Teil so ermittelt, wie für die normale Altersrente, also bei Renteneintritt 2009 mit 58%. Es wird der festgeschriebene steuerfreie Teil der Rente um den steuerfreien Teil aus der Mütterrente erhöht. Dabei wird für die Ermittlung der Wert der Rentenpunkte im Jahr 2009 zugrunde gelegt. Der Rest wird besteuert.
Danke Rotalge, für deinen Kommentar.
Der Zuschlag 2014 betrug m. W. 1 Rentenpunkt.
Bei Eintritt in die Rente 2009 war der Rentenpunkt 27,20 € wert. Demnach müsste der jährliche Rentenzuwachs brutto 12 Monate x 27,20 € = 326 € betragen. Der steuerfreie Zuwachs wäre also 326 € x (100 - 58) % = 137 € jährlich?
F.
Ohne den Wert des Rentenpunkts und die Berechnung überprüft zu haben: Ja, so wird das gerechnet.
P.S.: Wenn du auf meinen Beitrag antworten würdest, statt auf deinen eigenen, dann würde ich auch eine Benachrichtigung erhalten!