Steuerfreies Stipendium in Steuererklärung berücksichtigen?

Wenn man während eines Jahres neben einem normalen Job eine Zeit lang (ausschließlich) ein steuerfreies Stipendium erhalten hat, muss dieses in der Steuererklärung berücksichtigt werden?

Erhöht es also das Jahreseinkommen, sodass es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer Steuernachzahlung käme oder wird es komplett unberücksichtigt gelassen, sodass es zu einer relativ hohen Steuererstattung kommt?

Wenn es tatsächlich steuerfrei ist, dann erhöht es das steuerpflichtige Einkommen nicht < /Tautologiemodus off>.

Stipendien sind gegebenenfalls im Bereich der Sonderausgaben oder der Werbungskosten von den Ausbildungskosten abzuziehen, dazu ist das Stipendium gegebenenfalls aufzuteilen in einen nicht abzuziehenden Zuschuss zu den Kosten der allgemeinen Lebensführung und einen abzuziehenden Teil der Sachmittelkosten.

Man schaue dazu in die Unterlagen, die man vom Stipendiumsgeber erhalten hat, da sollte die Zusammensetzung des Betrages erläutert sein.

Auslandssachverhalte muss man sich im Detail anschauen, da spielen oft auch die Doppelbesteuerungsabkommen mit rein.

Servus,

eine kleine Ergänzung noch: Ein Kandidat für den Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG ist das Stipendium sicher nicht - diese sind in § 32b Abs 1 EStG abschließend aufgezählt.

Schöne Grüße

MM