Guten Tag, was wäre, wenn ein Ehepartner durch Steuerhinterziehung Schulden anhäuft, muss der andere Ehepartner mithaften? Gibt es Wege, dass er sich gegen ihn absichern kann?
Man kann auch noch nachträglich Gütertrennung vereinbaren.
Einfacher wäre es wahrscheinlich, den Ehepartner zu zwingen, keine Steuerhinterziehung zu begehen.
Dazu habe ich gleich mehrere Fragen:
Handelt es sich bei der Gütertrennung rein formal nicht um einen Vertrag zwischen den Eheleuten?
Wenn dem so ist: welchen negativen Einfluß könnte so ein Vertrag wohl auf die Forderungen eines Dritten (=hier: das Finanzamt) haben? Oder anders: was hat der Güterstand mit der steuerlichen Veranlagung z.B. bei der Einkommensteuer zu tun?
Ist Dir §268 Abgabenordnung bekannt?
Ist Dir die Möglichkeit bekannt, auch als Eheleute getrennt veranlagt zu werden?
Das war’s für den Moment, danke.
Hübsche Idee. Klappt sicher auch bei anderen Schulden, Strafen etc., hm? Einfach hinterher behaupten: „will ich nix mit zu tun haben“ und schon ist man raus?
Aber mal was kurzweiliges zum lesen:
Hallo,
Steuerhinterziehung verbinde ich mit weniger Zahlung an das Finanzamt, und damit nicht mit Schuldenanhaeufung, sondern mit GUTHABEN-Anhaeufung beim Steuerhinterzieher.
Gruss Helmut
Na ja, es geht wohl um den Fall, dass das jemand merkt.