Hallo Zusammen
Ich habe in 2020 eine PV-Anlage mit Batteriespeicher montiert. Hierzu habe ich auf mich ein Gewerbe angemeldet und vom Finanzamt eine eigene Steuernummer bekommen. Meine Einkommenssteuererklärung mache ich mit meiner Frau zusammen (gemeinsam veranschlagt) wieder mit einer eigenen Steuernummer. Nun meine Frage:
Ich habe für 2020 eine monatl. Umsatzsteuer-Voranmeldung gemacht. Muss/kann/soll ich jetzt eine eine eigene Einkommenserklärung, nur für das Gewerbe machen? Welche Formulare muss ich für das Gewerbe noch ans Finanzamt übersenden? Gibt es eine „Mustererklärung“ mit: was trage ich ein/Abschreibung/ Sollzinsen für die Anleg usw.
Schon vorab vielen Dank, für einen Tipp/Rat von Euch. Bin hier im Moment total überfragt.
Viele Grüß Wolfgang
Nein, es kann immer nur eine Einkommensteuererklärung geben.
Du fügst deiner Einkommensteuererklärung eine Anlage G zu und gibst eine separate EÜR ab, in der du die Höhe des Gewinns ermittelst. Zudem ist natürlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Falls das Finanzamt das einfordert, muss auch noch eine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden.
Geh zum Steuerberater, da wirst du geholfen.
Hallo,
da die Einspeisevergütung gesunken ist sollte man sehen was man alles sparen kann.
Lies mal hier.
Da kann der Tip mit dem Steuerberater von nurmitlesen schon was raus holen.
Hallo
Besten Dank, für deinen Beitrag.
Ich habe meine Erklärungen in den 40 Jahren, bis auf einmal, immer selber gemacht. Erst Papierform, dann Elster und jetzt eben Elster-online. Bei dem einen Steuerberater bin ich reingefallen und habe böse draufgezahlt.
Mir fehlte nur die Verbindung, zwischen „gemeinsamer Veranlagung“ und meinem Gewerbe.
Jetzt weiß ich, ich kann meine Einkommenst.erklärung wie gehabt unter der bekannten Steuer Nr. machen und für die Anlage G verwende ich die Steuer.Nr. vom Gewerbe, das allein auf mich läuft.
Gewerbesteuer muss ich nicht zahlen, der Ertrag ist hier viel zu gering. Mein Gewerbe machte nur Sinn, für die Rückerstattung der MwSt. beim Kauf der Anlage.
VG Wolfgang