Hallo.
Ich bin gerade bei meiner Steuererklärung 2021. Ich letzten Jahr war ich 17 Tage in Corona Quarantäne und habe Zahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten. Auf dem Etin-Bogen findet sich unter Zeile 15 der Betrag der Zahlung.
Wenn ich diesen Betrag in der Anlage N unter Elster.de eintrage, verringert sich meine Steuererstattung bei der Probeberechnung um gut 270 Euro.
Ist die Zahlung nach dem Infektionsschutzgesetz nicht steuerfrei? Warum verringert sich dann die Steuererstattung?
Vielen Dank.
Grüße
Carsten