Steuerklärung und Zahlung nach dem Infektionsschutzgesetz

Hallo.

Ich bin gerade bei meiner Steuererklärung 2021. Ich letzten Jahr war ich 17 Tage in Corona Quarantäne und habe Zahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten. Auf dem Etin-Bogen findet sich unter Zeile 15 der Betrag der Zahlung.

Wenn ich diesen Betrag in der Anlage N unter Elster.de eintrage, verringert sich meine Steuererstattung bei der Probeberechnung um gut 270 Euro.

Ist die Zahlung nach dem Infektionsschutzgesetz nicht steuerfrei? Warum verringert sich dann die Steuererstattung?

Vielen Dank.

Grüße
Carsten

Servus,

Sie ist steuerfrei, aber sie unterliegt dem Progressionsvorbehalt (wie praktisch alle Lohnersatzleistungen). Das bedeutet, es wird keine ESt auf diese Zahlung erhoben, aber das zu versteuernde Einkommen wird nach dem Steuersatz versteuert,der sich ergäbe, wenn diese erhaltene Zahlung dazu gehören würde: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Prozentsatz, zu dem ESt festgesetzt wird.

Ob der Betrag von 270 € auf dem Progressionsvorbehalt beruht, kann man überschlägig ausrechnen, wenn man den Betrag „zu versteuerndes Einkommen“ und die Höhe der erhaltenen Lohnersatzleistung kennt.

Schöne Grüße

MM

1 Like