Steuerklasse 2 Hochzeit steht an

Hallo,

Folgende Situation:

Ich bin bzw. war alleinerziehende Mutter mit der Steuerklasse 2.
Letztes Jahr bin ich bereits mit meinem jetzigen Verlobten zusammengezogen.
Mir ist total entgangen, dass ich ja meine Steuerklasse hätte ändern müssen (Oder?)
Uns ist es aufgefallen, weil wir im April heiraten wollen und der ein oder andere Topic darüber mit Steuerklassen zu tun hatte.

Meine Frage ist: Was mache ich jetzt?
Muss ich schnell Steuerklasse 1 beantragen? Oder soll ich warten bis meine Klasse automatisch auf 4 geändert wird? Ich habe Angst, dass ich mich damit strafbar gemacht hab und weiß jetzt nicht so genau weiter.

Im Internet finde ich weit und breit keine Antwort dazu (Steuerklasse 2 auf 4).
Auf einigen Seiten steht, dass ich meine Steuerklasse nicht ändern müsste, auf anderen wiederum steht, dass ich auf 1 erst wechseln muss… was ist nun der richtige Weg?

Vielleicht ist einem dass schon mal passiert :see_no_evil:

Danke im Voraus.

Lieben Gruß

Servus,

Du hast Dich damit nicht strafbar gemacht. Der zu niedrige Lohnsteuereinbehalt nach Wegfall des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende lässt sich ganz leicht ausgleichen, indem Du eine Einkommensteuererklärung für 2020 abgibst. Sobald diese abgegeben ist, bist Du über jeden Verdacht betreffend Steuerhinterziehung erhaben.

Seit Du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht mehr in Anspruch nehmen kannst, ist bei Dir Lohnsteuer nach Steuerklasse I einzubehalten. Und erst, wenn Ihr heiratet, könnt Ihr Lohnsteuerklassen 3, 4 oder 5 haben. Für Verlobte gibt es keine Zusammenveranlagung, sondern nur für Ehegatten.

Schöne Grüße

MM

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