Steuerklasse 2 mit volljährigem und minderjährigen Kind?

Kind 1 ist volljährig. Kind 2 minderjährig. Kind 1 hat das Abitur abgelegt, der weitere Weg ist noch unklar, Studium wär cool, aber NC ist sehr hoch, also alternativ Ausbildung, falls man für dieses Jahr noch was findet und schlimmstenfalls 1 Jahr warten. Wie schaut es da mit der Steuerklasse 2 aus.?

Gut. :roll_eyes: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/steuerklassen-22-steuerklasse-ii-alleinerziehend_idesk_PI42323_HI2812274.html

In die Steuerklasse II sind Arbeitnehmer einzureihen, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten. Dies sind die unter der Steuerklasse I bezeichneten Personen, wenn zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das der Arbeitnehmer einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten kann.

Wo genau ist das Problem?

Das Problem ist, dass das FA meint, maßgeblich wäre das volljährige Kind. Dass ich weiterhin Kindergeld für ihn beziehe, interessiert das FA derzeit nicht.

Du musst hier nicht pro Buchstabe oder Wort bezahlen und darfst den Sachverhalt so schildern, dass er für einen Außenstehenden verständlich ist und man nicht mehrmals nachfragen kann, um mühsam irgendwelche Details zu erfahren. Was genau und aus welchem Anlass hat das Finanzamt geschrieben?

Hier die offizielle Variante von NRW, was aber wohl woanders genauso gültig ist:

Zu der Steuerklasse 2 können Sie wechseln, wenn Sie alleinstehend sind und mit einem oder mehreren Kindern alleine in einem gemeinsamen Haushalt leben. Für die im Haushalt lebenden Kinder müssen Sie Anspruch auf Kindergeld haben.

Zumindest solange nicht klar ist, ob Kind 1 studieren kann oder dieses Jahr eine Ausbildung beginnen kann, bekommst du doch noch Kindergeld (bis zu vier Monaten), und somit ist die Voraussetzung erfüllt. Wenn es dieses Jahr weder mit Studium noch mit Ausbildung klappt, und die Wartezeit mit einem Freiwilligendienst überbrückt wird, würdest du ebenfalls weiterhin Kindergeld bekommen (mehr Infos beim obigen Link zur Arbeitsagentur). Wenn nicht, dann hat das FA Recht, aber zu diesem Zeitpunkt nicht, sofern Kind 1 in diesem Jahr Abitur gemacht hat.

1 Like

sorry wenn ich unverständlich geschrieben habe. Ich möchte einfach nur wissen, ob das volljährige Kind als „weitere volljährige Person im Haushalt“ gilt und damit keine Steuerklasse 2 mehr möglich ist. Das FA sagt mir nicht, ob und wie lange es die Steuerklasse 2 bewilligt, ich soll jeden Monat (!) einen neuen Antrag stellen, bekomme aber nie eine Antwort, ich sehe die „Antwort“ auf dem Lohnzettel. Ich dachte, der Kindergeldbezug ist maßgeblich. Wenn der schlimmste Fall eintritt, und das volljährige Kind keinen Studienplatz bzw. Ausbildungsplatz bekommt für dieses Jahr, möchte ich nur wissen, wie ich Steuerklasse 2 weiter begründen kann. Ich danke dir für deine Mühe.

So etwas habe ich nie gehört, was aber nicht heißt, dass es das nicht geben kann. Mit welcher Begründung verlangen sie das?

Ist er auch.

Wie bereits erwähnt, wenn das volljährige Kind ein FSJ o. ä. macht, würdest du weiterhin Kindergeld bekommen, und das wäre unkritisch. Ansonsten nur, wenn das volljährige Kind auszieht, was ihr wahrscheinlich nicht vorhabt.

1 Like

Danke dir! Wenn der Kindergeldbezug maßgeblich ist, reicht es, wenn er ausbildungssuchend gemeldet ist (für den schlimmsten Fall, dass kein Studienplatz/Ausbildungsplatz vorliegt. Damit wäre mir viel geholfen. Danke für deine Hilfe!

Ja, allerdings müsst ihr dabei das beachten:

Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht.

1 Like