Steuerklasse 2 nach Trennung für beide Elternteile bei Wechselmodell?

Ein Ehepaar trennt sich Anfang 2019. Er lebt ab April in der eigenen Wohnung und sie betreuen die beiden Kinder (11+13) im Wechselmodell. Die Scheidung wird im Laufe des Jahres 2020 erfolgen.
Es wäre natürlich finanziell von Vorteil, würden sie beide die Steuerklasse 2 bekommen (Berechnung ist bereits erfolgt). Ist folgende Vorgehensweise möglich:

  • Wenn die Frau zum 01.09. aus der gemeinsamen Immobilie auszieht wird die Jüngere bei ihr und die Ältere bei ihm gemeldet
  • Sie erhält Kindergeld für ein Kind und er ebenfalls
  • Die beiden betreuen nach wie vor beide Kinder jeweils die Hälfte der Zeit in ihren Wohnungen

Funktioniert das? Wo und wann stellt man den Antrag auf Steuerklasse 2? Bekommen beide den vollen Haushaltsfreibetrag? Oder gibt es Denkfehler?

Vielen Dank im voraus.

Hallo,

das müsste funktionieren, die Anforderungen in punkto Haushaltszugehörigkeit sind nicht übermäßig streng. Ist ein Kind annähernd gleichwertig in die beiden Haushalte seiner alleinstehenden Eltern aufgenommen, können die Eltern gemäß BMF untereinander bestimmen, wem der Entlastungsbetrag zustehen soll. Somit wäre das Wechselmodell durchaus zulässig.

Allerdings sollte die ganze Konstruktion dann auch gelebt werden und nicht nur auf dem Papier bestehen.

Schöne Grüße!

Ganz wichtig! Nur einer kann in Steuerklasse 2. Es kann nicht „geteilt“ werden.
Dies nur zur Ergänzung und Unterstreichung deiner Aussage, weil ich den UP so verstanden habe, dass sich beide die Klasse 2 teilen möchten.

Soon

Ich habe hierzu noch zwei Fragen, da es mir nicht ganz klar ist und ich vor derselben Situation stehe: Warum können beide nicht Steuerklasse 2 haben, wenn doch beide alleinerziehend sind? Für wen ist die Steuerklasse 2 sinnvoller, den AN der besser verdient oder den Selbstständigen, der weniger verdient?

Vielen Dank schonmal!

Hallo,

ich war da, wo sie es wissen müssen: Beim Finanzamt.
Also meine Ex und ich haben beide Steuerklasse 2 bekommen. Das ging deswegen, weil ein Kind bei ihr und das andere bei mir gemeldet ist. Die erste Reaktion der Sachbearbeiterin war: Sie bekommen StKl I, wie aus der Pistole geschossen.

Viel Geld bringt mir das wahrscheinlich nicht, aber es hatte für mich symbolischen Charakter, da die Entscheidung für das Wechselmodell noch lange nicht die Regel ist und ich als alleinerziehender Vater anerkannt werden möchte. Das Geld interessiert mich nicht. Ich möchte die Verantwortung für meine Kinder übernehmen und die gleiche Zeit für meine Kinder da sein wie meine Ex.

und nicht wegen „nicht übermäßig streng“ oder „Wechselmodell“ oder irgendeinem anderen Tinnef.

Wenn insgesamt ein Kind da wäre, gäbe es ingesamt ein Mal die Steuerklasse II, ganz egal mit wie schönen Worten man da herumeiert.

Übrigens:

ist so nicht richtig.

Schöne Grüße

MM