Moin,
wenn sie dauerhaft getrennt leben, geht nur I und I. Wenn noch Kinder mit Kindergeldanspruch da sind, bekommt derjenige die Klasse II.
Im Moment wird es wohl so sein, dass die Frau noch Klasse V hat und der Mann Klasse III. Man kann sich auf den Seiten der Finanzämter einen Antrag auf Steuerklassenwechsel herunterladen und ihn ausfüllen und ans Finanzamt schicken.
Wenn die Frau eine Ausbildung beginnt, wird der Arbeitgeber die Daten beim Finanzamt abfragen. Der Arbeitgeber übernimmt dann automatisch die Daten vom Finanzamt.
Die Steuerklassen haben übrigens nichts mit der Steuerlast zu tun. In der Einkommensteuererklärung am Jahresende wird abgerechnet. Dort wird ein zu versteuerndes Einkommen ermittelt, für das Einkommensteuer gezahlt werden muss. Die gezahlte Lohnsteuer wird hier dann angerechnet. Hat man zuviel gezahlt, bekommt man etwas wieder oder andersrum.
Übrigens, man sollte mal darüber nachdenken, den Trennungsunterhalt (den der Mann zahlen muss, so wie es hier dargestellt ist) beim mann als außergewöhnliche Belastung anzusetzen. Gleichzeitg wird der Unterhalt bei der Frau als Einkommen angesetzt. da sie aber so wenig verdient in diesem Jahr, wird sich das steuerlich nicht auswirken, bei ihm aber aufgrund seines hohen Einkommens schon. Die „gesparten“ Steuern kann man sich dann teilen. Das funktioniert allerdings nur, wenn sich beide einig sind.
Ich hoffe, dass es jetzt verständlicher ist. Wenn nicht, frag einfach nochmal.
Soon