Steuerklasse erfahren

Liebe Experten!

Bei wem kann man erfahren, welche Steuerklasse man wählen muss?
Kann man beim Finanzamt anfragen oder muss man zum Rechtsanwalt?

Ich hatte hier bereits eine Anfrage gestellt, aber die Diskussion ist so verwirrend und es ist soviel Fachjargon dabei, dass ich mit den Antworten nichts anfangen kann.

Wen sonst kann man also fragen?

Es geht um ein Ehepaar in Trennung (seit 1.1.) der momentan fast 5300 € netto hat, die Frau beginnt eine Ausbildung mit 1000 € netto im Oktober. Wie kann sie herausbekommen, welche Steuerklasse für sie die richtige ist?
Eine Steuerklassenaufteilung, wo der Mann noch mehr bekommt und sie deutlich weniger ist ja hier nicht sinnvoll -oder läuft es darauf hinaus?

Danke und Gruß

Moin,

wenn sie dauerhaft getrennt leben, geht nur I und I. Wenn noch Kinder mit Kindergeldanspruch da sind, bekommt derjenige die Klasse II.
Im Moment wird es wohl so sein, dass die Frau noch Klasse V hat und der Mann Klasse III. Man kann sich auf den Seiten der Finanzämter einen Antrag auf Steuerklassenwechsel herunterladen und ihn ausfüllen und ans Finanzamt schicken.
Wenn die Frau eine Ausbildung beginnt, wird der Arbeitgeber die Daten beim Finanzamt abfragen. Der Arbeitgeber übernimmt dann automatisch die Daten vom Finanzamt.

Die Steuerklassen haben übrigens nichts mit der Steuerlast zu tun. In der Einkommensteuererklärung am Jahresende wird abgerechnet. Dort wird ein zu versteuerndes Einkommen ermittelt, für das Einkommensteuer gezahlt werden muss. Die gezahlte Lohnsteuer wird hier dann angerechnet. Hat man zuviel gezahlt, bekommt man etwas wieder oder andersrum.

Übrigens, man sollte mal darüber nachdenken, den Trennungsunterhalt (den der Mann zahlen muss, so wie es hier dargestellt ist) beim mann als außergewöhnliche Belastung anzusetzen. Gleichzeitg wird der Unterhalt bei der Frau als Einkommen angesetzt. da sie aber so wenig verdient in diesem Jahr, wird sich das steuerlich nicht auswirken, bei ihm aber aufgrund seines hohen Einkommens schon. Die „gesparten“ Steuern kann man sich dann teilen. Das funktioniert allerdings nur, wenn sich beide einig sind.

Ich hoffe, dass es jetzt verständlicher ist. Wenn nicht, frag einfach nochmal.

Soon

Dieser Mann wird im Leben nichts mehr teilen! Der versucht seine Noch-Ehefrau fertig zu machen, wo es nur geht. Mit einem Verbrecher kann man nicht verhandeln. just my 2 cents…

Also nach dieser Seite


können während des Trennungsjahres noch die Steuerklassen beibehalten werden. Das müssten ja in diesem Fall Klasse 5 für die Frau und 3 für den Ehemann sein.
Nach dem Trennungsjahr müsste dann Klasse 1 für den Mann und Klasse 2 für die Frau sein, wenn die Frau Alleinerziehende ist.
Klasse 1 bedeutet dann, dass der Mann sehr viel mehr Steuern zahlen muss…Da kommt er aber nicht Drumherum.
Vielleicht hilft dir die Seite weiter.
Gruß
Karl

Dann sollte die Frau zunächst mal in Erfahrung bringen, mit welcher Steuerklasse sie „gespeichert“ ist - dazu müsste sie sich eine Bescheinigung über die Lohnsteuerabzugsmerkmale besorgen.

Das kann man nach einer Registrierung online anfordern (die Ersteinrichtung läuft allerdings mit einer postalischen Benachrichtigung, dauert also ein paar Tage).
https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/elstam_(privatpersonen)

Steht dort die Steuerklasse I drauf, ist alles ok, da man schon als dauerhaft getrennt lebend gespeichert ist - hier muss man nicht weiter tätig werden.
Sollten Kinder vorhanden sein und bei der Frau leben, kann sie die Steuerklasse II beantragen, was letztendlich etwas günstiger ist.

Steht dort die Steuerklasse IV drauf, ist ebenfalls alles ok, da die Abzüge quasi gleichbedeutend mit denen der Steuerklasse I sind (bei 1000,-€ im Monat fällt da nix an).

Ein Problem ist es allerdings, wenn bei ihr die Steuerklasse V auftaucht, weil der Mann auf seiner Abrechnung die III benutzt.
Man kann ohne das Einverständnis des Partners nicht so einfach die Steuerklasse wechseln.

VG
Guido

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Moin,
IMHO ist das nicht nur richtig, sondern ein besonders bei den Frauen weit verbreitetes Gerücht, dass den Selbstwert leider nicht steigert, dass die (Vor!)Steuerlast durch die Steuerklasse etwas zu sagen hätte. Denn, wie du richtig schreibst, abgerechnet wird zum Schluss. Zuerst zahlte er für 5300€ Steuern VORAUS (durch automatischen Vorabzug bei der Lohnauszahlung) nach Klasse III (ziemlich sicher in diesem Fall) und sie zahlt dann für 1000€ Steuern VORAUS nach Klasse V (ebenso ziemlich sicher),
(solange sie dem Finanzwamt nicht mitteilen, dass sie dauerhaft getrennt sind und beide nach Klasse I bzw.II vorauszahlen, das lass ich mal weg)
DANACH wird mit der Einkommensteuererklärung die tatsächlich fällige Steuerlast ermittelt und auf die 6300€ (!) aufgeteilt, (so in etwa wie wenn beide nach Steuerklasse IV vorauszahlen würden), was rechnerisch bedeutet, dass die Frau von ihren vorher so hohen Abzügen einen großen Teil ZURÜCKbekommt, während der Mann von seinem vorher kleinen Teil nichts zurückbekommt, sondern NACHZAHLEN muss, und diese Rück-und Nachzahlungen werden verrechnet.
Viele glauben, der Mann (in diesem Beispiel) hätte einen Anspruch auf die Rückzahlung und die Frau „würde für das Finanzamt arbeiten“ oder ihre Arbeit würde sich nicht lohnen. Die Aufschlüsselung der Berechnung kann man (und frau!) beim Finanzamt übrigens beantragen, und das kann jeder der beiden Steuerpflichtigen tun.
(Emanzipert euch auch finanziell, mann äh fraun)
Grüße ynot

Moin,

du meinst es bestimmt gut, aber Webseiten, die den Begriff Lohnsteuerjahresausgleich (der tatsächlich schon im letzten Jahrtausend gestorben ist) benutzen und munter zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer hin- und herflitschen und ständig die Begrifflichkeiten vermischen, sind leider nicht zielführend.
Ich weiß, dass die verfluchten Steuern ein hochkomplexes System sind, aber ganz so einfach, wie es die Seite darstellt, ist es nicht.

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Ok, wenn es ein Verbrecher ist, sollte die Frau schleunigst ihre Steuerklasse wechseln und auch keiner gemeinsamen Einkommensteuererklärung zustimmen. Dann muss der Mann die volle Einkommensteuer für seinen Verdienst bezahlen und kann ihn nicht mehr über die Frau halbieren.

Und noch ein paar OT-Worte dazu. Ich weiß aus deinen Postings der letzten Wochen, dass du die Frau furchtbar lieb hast und ihr helfen möchtest. Ich gebe zu bedenken, dass du aufpassen musst, dich nicht in dieser Geschichte zu verstricken. Du hast auch Probleme, die auch von dir sehr viel Kraft fordern. Soll heißen, pass einfach ein bisschen auf dich auf.

Liebe Grüße

Soon

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OK. Ich habe von der Materie nicht wirklich Ahnung. Berichtige unbedingt, wenn etwas in meinem Text falsch ist!
Karl

Wenn das so ein Knauser ist und sie dauerhaft getrennt sind, bleibt nur 1 und 1.