Hallo,
Ein Ehepaar hat 3/5, trennt sich und das Kind bleibt bei der Mutter mit der 5.
Welche Steuerklasse bekommt die Mutter, um im Trennungsjahr schon weniger steuerlich belastet zu werden? Geht die 2 erst nach Scheidung?
Sorgerecht ist noch kein Thema, da man erst das Trennungsjahr abwarten will.
Aus meiner Erfahrung: Trennung und Auszug mit Kind- daraufhin zum Amt gegangen und Steuerklasse 2 beantragt (man muss unterschreiben, dass man nur mit dem Kind zusammenlebt- kein Partner dabei). Das war alles und hatte mit der Scheidung null zu tun.
Dann hoffe ich mal für das Kind und die Eltern, dass es zu dem „automatischen“ geteilten Sorgerecht kommt und das Kind auch in Zukunft Mama und Papa gleichermaßen „haben“ kann (wie auch Mama und Papa zu ihrem Kind!).
Hallo,
Nein, nicht falsch verstehen - die Eltern verstehen sich gut und wollen sich weiterhin liebevoll ums Kind kümmern, dass aber bei der Mutter bleibt (Arbeitszeiten harmonieren eher mit Schulzeiten).
Ich bin noch ganz am Anfang und so verunsichert, weil bei Stkl. 2 immer steht „Alleinerziehend mit alleinigem Sorgerecht“, was eigentlich gar nicht angestrebt wird!
Dem Kind wird’s gut gehen (so gut es eben geht wenn die Eltern sich trennen) und es wird immer beide Elternteile haben!
Du bestätigst als Expertin Sonjas Irrtum, die Lohnsteuerklassen hätten einen Einfluss auf die steuerliche Belastung. Das ist falsch.
Deine Erfahrungen waren aber ganz andere: Die Belastung Deiner Einkünfte mit Einkommensteuer hat sich durch den Firlefanz mit der Lohnsteuerklasse 2 überhaupt nicht geändert. In der Situation, in der @Sonja_4f28b ist, hat man wahrlich Besseres zu tun als auf irgendwelchen Amtsstuben herumzusitzen und auf irgendeinen Stempel zu warten.
Dass keines der in Frage kommenden „Ämter“, Du hältst ja geheim, von welchem Du sprichst, für die Beratung von steuerpflichtigen alleinstehenden Müttern zuständig ist, so dass das Ergebnis einer solchen Aktion, noch dazu am Montag, genauso gut richtig wie falsch sein kann, ergo überhaupt nicht weiter hilft.
Auf Schusters Leisten beziehe ich mich, weil es hier unter den etwa 80 verbliebenen Leuten, die die vorgelegten Fragen beantworten, mindestens drei gibt, die die richtige Antwort geben können, die da lautet:
„Die steuerliche Belastung einer Mutter, die sich von ihrem Gatten trennt, hängt nicht von den Lohnsteuerklassen des getrennten Ehepaares ab. Mit irgendwelchen Lohnsteuerklassen herumzujonglieren, kostet bloß Zeit und Wege. Ob der Entlastungsbetrag gem. § 24b EStG in Frage kommt, lässt sich außerdem bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung nach Ende des Kalenderjahres viel leichter beurteilen und auch belegen. Entscheidend wichtig ist hier - im Unterschied zu allen anderen Regelungen des EStG, bei denen der Wohnsitz eine Rolle spielt -, dass das Kind bei demjenigen der Ehegatten gemeldet wird oder bleibt, der den Entlastungsbetrag geltend machen will.“
und da freu ich mich jetzt, dass unser Dialog zu einer Antwort geführt hat, mit dem die TE fundiert etwas anfangen kann
Ich bin übrigens kein Experte auf dem Gebiet- Asche auf mein Haupt- ich wollte gerne helfend beitragen und habe daher meine eigene Erfahrung geschildert.
Letztlich hatte es ein gutes Ende: die Themeneröffnerin hat die Antwort bekommen, die sich gesucht hat.