Hi Community,
Frage zum Wechsel der Steuerklasse.
Ab August wird meine Ehepartnerin nichts mehr verdienen. Wir ziehen zudem ins nichteuropäische Ausland- Steuersitz bleibt aber in D.
Das komplette Einkommen wird durch mich erbracht. Es macht aufgrund dessen Sinn, in Steuerklasse 3 (ich) und 5 (Ehepartnerin) zu wechseln, oder nicht?
Ich werde den Antrag somit zum 1.8. stellen. Meine Frage neben der obigen ist, wirkt sich der Wechsel auch rückwärtig aus oder gilt das dann ab dem 1.8? Oder anders gesagt, macht es Sinn, ab dem 1.8 zu wechseln oder lässt man das bis Ende des Jahres laufen und wechselt zum neuen Kalenderjahr?
Vielen Dank!