Hallo!
Ich hoffe, dass die Lage nicht zu komplex ist und versuche die wichtigsten Infos zusammenzufassen.
Ich arbeite noch zur Zeit mit meinem Mann in der Türkei, werde aber in Kürze nach Deutschland zurückreisen und dort einen neuen Job beginnen. Mein Mann bleibt noch bis zu einer gewissen Zeit in der Türkei (arbeitet bei einer deutschen Firma) und wird dann spaeter nachkommen (Aufenthaltserlaubnis, Anmeldung bei unserem deutschen Wohnsitz ist für Ihn vorhanden).
In dieser Zwischenzeit muss ich natürlich u.a. beim Arbeitgeber/Finanzamt meine Steuerklasse angeben. Kann ich unter diesen Umstanden auf der Steuerklasse 3 bestehen oder muss ich unglücklicherweise die Klasse 1 nehmen?
Inwieweit ist in diesem Zusammenhang das Doppelbesteuerungsabkommen zw. Türkei und Dtl hilfreich?
Auf eine Antwort waere unendlich dankbar!
LG
Diana