Steuerlager bei Shishatabak verkauf?

Hallo, ich plane ggf. ein Onlineshop für Tabakware (Sishatabak), da wollte ich einmal erfragen, ob jemand weiß, wenn ich vom Großhändler an Endverbraucher verkaufe, ob ich dann als Steuerlager gelte? Leider konnte ich das so nicht final aus dem Steuer- und Zollrecht raus lesen.

Moin,

wenn der Tabak eine (gültige! gerade bei Shisha-Tabak gibt es massenweise gefälschte) Steuerbanderole hat, dann gelten quasi nur die Jugendschutzbestimmungen und das Track and Trace System.
Wenn der Tabak unversteuert kommt, dann wird es kompliziert und teuer. Erst dann brauchst ein Zoll-Lager und musst akribisch alles protokollieren.

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