Steuerliche Absetzbarkeit von Unterhalt bei Kindern über 25 J. im Studium

Grüß Gott,

ich bin geschieden und überweise meiner Exfrau freiwillig 650 € monatlich für unsere 26 jähr. Tochter im Studium.

Bisher habe ich dies steuerlich nicht geltend gemacht. Nun habe ich gelesen, daß man Unterhaltszahlungen für Kinder, die keinen Kindergeldanspruch mehr haben (ab 25 J.) und die in Ausbildung/Studium sind, steuerlich bis zu einem Betrag von 8130 € geltend machen kann.

Die Zahlung erfolgt auf das Konto meiner Exfrau. Zusätzlich zahle ich noch die Krankenversicherung, da Kinder ab 25 J. dies selbst zahlen müssen.

Meine Frage nun:

Kann ich diese 7.800 € für Unterhalt sowie die 942 € Krankenkassenbeitrag steuerlich geltend machen?

Muß ich bei dem Prozedere etwas besonders beachten? z.B. Geld nicht an meine Exfrau, sondern auf Konto der Tochter…

Muß die Tochter das Geld dann versteuern?

Man weiß ja nie…

Im Voraus danke für die Bemühungen!

Gruß aus der Kurpfalz

Hermann Hahn

Meine Frage nun:

Kann ich diese 7.800 € für Unterhalt sowie die 942 €
Krankenkassenbeitrag steuerlich geltend machen?

ja

Muß ich bei dem Prozedere etwas besonders beachten? z.B. Geld
nicht an meine Exfrau, sondern auf Konto der Tochter…

das wäre der idealfall. bei unterhaltsleistungen wird da genau hingesehen. evtl. kann man auch bei überweisung an die mutter (für die bereits vergangenen jahre) noch an die veranlagung rankommen, aber zukünftig auf jeden fall an die tochter überweisen.

Muß die Tochter das Geld dann versteuern?

nein

gruß inder