hallo,
mal wieder eine steuerliche frage an die experten…
nehmen wir mal an, man hat eine immobilie die eine teilweise freie grundschuld hat, da jahrelang getilgt wurde.
die bank würde einem auch die grundschuld wieder „auffüllen“.
wie würde das steuerlich behandelt?
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ich würde jetzt mal davon ausgehen, dass man die „neuen“ schuldzinsen nicht mehr für dieses objekt ansetzten darf. oder?
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falls man damit aber ein neues objekt kaufen würde, könnte man die ja beim neuen objekt ansetzten. dazu aber nun zwei probleme:
2.1. muss man die schuldzinsen genaustes auseinander dividieren auf objekt A und B - oder? was ja noch machbar ist.
2.2. wenn man so etwas praktischerweise z.b. bei der anschlussfinanzierung macht, dann hat man ja in der regel nicht genau zu dem zeitpunkt unbedingt das passende neue objekt gerade zu hand. wie sieht es dann aus? was passiert mit den zinsen? darf man den betrag dann in 3, 6 oder 9 monaten bei einem neuen objekt verwenden, oder…? was passiert mit den zinsen in der zeit? oder muss die aufnahme „zwingend“ mit dem neuen objekt zusammen hängen? oder nimmt man dann den neuen teil am besten erst in anspruch, wenn man ein neues objekt hat? macht die bank das in der regel mit? was ist wenn man dann doch kein neues objekt findet? oder dann wahrscheinlich nicht gerade mit dem passenden betrag? dazu gibt es dann ja bereitstellungszinsen. kann man es dann trotzdem abrufen und „versaufen“ oder oder oder…?
danke
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