Hallo,
vielleicht hat jemand eine Idee wie folgende, zugegebenermaßen etwas komplizierte Steuerangelegenheit korrekt gehandhabt wird:
Nachdem Herr Y vor 4 Jahren verstorben ist, gibt es im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge (kein Testament) eine Erbengemeinschaft aus der Ehefrau Y (Güterstand Zugewinngemeinschaft) sowie den drei erwachsenen und selbst steuerpflichtigen Kindern 1-3.
Jetzt, 4 Jahre nach seinem Tod erfolgen drei Zahlungen zu Gunsten der Erbengemeinschaft von einem Geschäftspartner mit dem Y langjährige Freiberufliche Kontakte pflegte:
- Rückzahlung einer Kreditsumme, die Y dem Geschäftspartner gewährt hatte
- Gesamte Zinszahlung bezüglich dieses Kredites.
- Vergütung/Erfolgsbeteiligung für die langjährige Tätigkeit vor dem Tod von Y
Mich würde interessieren ob meine Einschätzung bzgl. der steuerlichen Behandlung korrekt sind:
Die zurückgezahlte Kreditsumme ist nicht zu versteuern und wird auf die Erben verteilt.
Die Zinseinnahmen + die Vergütung sind ebenfalls entsprechend des gesetzlichen Verteilungsschlüssels auf die Erben zu verteilen und von dem jeweiligen Empfänger mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Unter welcher Einnahmeart ist aber diese Einnahme in der Individuellen Steuererklärung anzugeben, damit sie mit dem individuellen Steuersatz besteuert wird?
Oder muss gar für den Toten nochmals eine Steuererklärung erstellt werden, so dass dann nur die Nettosumme erbmäßig verteilt wird?
Falls eine solche Steuererklärung für den Toten nicht das Vorgehen der Wahl ist, sondern die Variante mit der Verteilung vor Versteuerung, wie verhält es sich dann mit den Freibeträgen für die Erbschaftssteuer:
Werden hier die verteilten Bruttobeträge zur Erbschaftssteuer herangezogen, ggf. Erbschaftssteuer abgezogen und dann die Restsumme individuell besteuert oder die Nettobeträge oder…
Ich bin mals gespannt ob jemand auf diesen Komplexen Vorgang eine Antwort hat.
Ach ja, gibt es außer einer Verteilung der Rückzahlung auf mehrere JAhre noch einen Sachverhalt, wie die Steuerlast in diesem Fall gesenkt werden könnte?
Gruß