Steuerliche Behandlung Verkauf Eigentumswohnung wenn Kleinunternehmer

Hallo Zusammen,
ich habe seit 3 Jahren eine Eigentumswohnung um plane diese nächstes Jahr mit Gewinn zu verkaufen.

Seit Januar bin ich (Nebenberuflich) als Kleinunternehmer tätig und Unternehmen ist in meiner Eigentumswohnung angemeldet.

  1. Muss ich den Gewinn beim Verkauf der Eigentumswohnung wegen dem Gewerbe versteuern, weil das Gewerbe in der Wohnung betrieben wird?
  2. wie sieht es mit der versteuerung aus, wenn aus dem Kleingewerbe ein „normales“ Gewerbe in der Eigentumswohnung entsteht und Wohnung verkauft wird
  3. wie sieht es mit der versteuerung aus, wenn aus dem Kleingewerbe eine GmbH in der Eigentumswohnung gemeldet, entsteht und Wohnung verkauft wird

Es kommt darauf an. Möglicherweise ist ein Teil der Wohnung notwendiges Betriebsvermögen geworden.

Das ändert nichts.

Das würde ggf. eine Betriebsaufspaltung begründen, die zum selben Ergebnis führt, solange der Wert des zur Nutzung überlassenen Teils nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Außerdem löst du damit ja nicht die Steuerverstrickung des bisherigen Betriebsvermögens auf.

vielen Dank @samburusamburu für die einleuchtende Erklärung; ich dachte/hoffte, dass Kleinunternehmer anders behandelt werden.

dazu noch ein paar weitere Fragen, da ich die Versteuerung des Veräußerungsgewinnes meiner Immobilie vermeiden möchte:
Mit meinem Gewerbe machte ich derzeit keinen Umsatz nur Ausgaben/Verlust. Wenn ich nun das Gewerbe abmelde (und ein neues Gewerbe unter einer anderen Adresse betreibe)

  • ändert sich hier etwas? bzw wie wirkt sich das steuerlich aus?
  • Und wie sieht es aus, wenn ich den bisherigen Verlust mit meinem Gewerbe in der Steuererklärung angebe
    Nochmals vielen Dank!

Du müsstest halt die Gewerbeaufgabe in deiner Steuererklärung erklären. Hierbei wären alle Wirtschaftsgüter zu entnehmen, einschließlich evtl. dem Anteil an der Wohnung. Somit wechselt der Anteil an der Wohnung (falls notwendiges Betriebsvermögen) vom Betriebs- in das Privatvermögen, die Wertsteigerung wäre zu versteuern. Dies würde die Spekulationsfrist von Jahren in Gang setzen.

Wenn du das Gewerbe in 2019 beendest und die Wohnung ab diesem Zeitpunkt ausschließlich für eigene Wohnzwecke nutzt, kannst du ab Anfang 2021 steuerfrei verkaufen.