Hallo zusammen,
ich hatte heute eine interessante Diskussion zum Thema Steuern bei Abfindungzahlungen. Ich bin der Meinung, dass eine Abfindung, die einem Minijobber gezahlt wird weil ihm gekündigt wurde, steuerfrei sein müsste.
Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage beim Pauschsteuersatz von 2 % und bei der pauschalen Lohnsteuer von 20 % nach dem Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung, und nicht nach dem steuerlichen Arbeitslohnbegriff, oder liege ich da falsch? Soweit ich weiß gibt es ein Urteil vom BSG, in dem Entlassungsabfindungen nicht zum Arbeitsentgelt zählen. Daraus müsste sich doch Steuerfreiheit für die Abfindung bei Minijobbern ergeben, oder? Vorausgesetzt natürlich, dass die Abrechnung des Arbeitslohns nicht über eine Lohnsteuerkarte, sondern mit 2 bzw 20% pauschaliert wird.
Mein Diskussionspartner war der Meinung, dass die Lohnsteuerkarte dann trotzdem für die Abfindungszahlung abgegeben werden müsste und die Summe mit der jeweils geltenden Lohnsteuerklasse versteuert werden muss.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit sowas gemacht oder kennt hierzu Urteile oder genaue Regelungen?
Danke schonmal für eure Hilfe