Steuerliche Belastung beim Midijob?

Hallo, mein Chef hat mir vorgeschlagen, meine Arbeitszeit aufzustocken, so dass ich vom Minijob in einen Midijob käme. Mein Mann verdient allerdings ganz gut. Also würde mein Midijob-Gehalt seinem Einkommen dazu gerechnet und mit dem recht hohen Einkommenssteuer-Satz versteuert. Ich befürchte, dass ich dann am Jahresende beim Lohnsteuerjahresausgleich eine riesen Nachzahlung erhalte und sich der Midijob im Vergleich zum Minijob kaum lohnt (Rente und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall berücksichtige ich jetzt mal nicht…). Rechenbeispiel: Jetzt verdiene ich 450 Euro netto. Beim Midijob mit 1000 Euro brutto fallen 20% Sozialabgaben an und ca. 35% Steuern, d.h. 55% werden abgezogen und es bleiben auch 450 Euro (nach dem Jahresausgleich). Ist das wirklich so??

Hallo!

bei 1.000 € brutto ist das kein „Midi-Job“ mehr. Der geht nur bis 850 €.

MfG
duck313

Moin,

Die Gleitzone wird ab Juli auf 1.300,-€ erhöht und heißt dann auch Übergangsbereich.

VG
Guido

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Hi!

Klick Dich mal hier durch - da findest Du alle relevanten Rechner für Deine Frage.
Zu den Steuerdingen sollen sich die richtigen Experten äußern, die erklären besser.

Wenn @Aprilfisch oder @DrSoon mal Zeit hätten …

Aber

steht Dir auch beim Minijob zu.

VG
Guido

Nein. Momentan „subventionierst“ Du mit Deinem für Dich einkommensteuerfreien Minijob und Deinem Grundfreibetrag die Einkommensteuerberechnung bei Zusammenveranlagung. Dein Mann spart dank Dir so Steuern und hoffentlich gibt er Dir Deinen Anteil davon auch mit oder?

Wenn Du einen Midijob hast, dann wird bei dessen Lohnbesteuerung Dein monatlicher Grundfreibetrag sofort berücksichtigt. Dein Mann erhält damit später nicht mehr quasi die Gutschrift aus Deinem Grundfreibetrag.

Servus,

kurz vorab: Wenn man hier vergleichen will, darf man nicht vom „Brutto“ ausgehen, sondern von dem Brutto, das mit den selben Kosten für den Arbeitgeber verbungen ist. Die sind nämlich bei SV-pflichtigem Lohn anders als bei pauschal besteuertem und verbeitragtem Lohn für geringfügige Beschäftigung.

So, und zur Steuerbelastung: Vergiss den Lohnsteuerabzug, der hat überhaupt keinen Einfluss auf die festzusetzende Einkommensteuer, und nur um diese geht es hier.

Um die Einkommensteuerbelastung von zusätzlichen 12.000 € brutto zu bestimmen, benötigt man die Höhe des zu versteuernden Einkommens (das steht auf dem letzten Einkommensteuerbescheid ziemlich am Ende der Berechnung) und die Höhe der Werbungskosten, die auf den zusätzlichen Lohn anfallen; wenn keine wesentlichen Werbungskosten da sind, wird von diesem die Pauschale von 1.000 € abgezogen.

Das ziemlich fummelige Thema Vorsorgeaufwand, für das man mehr Einzelangaben zum Sachverhalt bräuchte, lass ich mal weg - damit ist die Rechnung auf der sicheren Seite und weist eher zu viel als zu wenig ESt aus.

So, und dann kann man sich mit dem Einkommensteuerrechner vom BMF (das ist der einzige, der verlässlich brauchbare Zahlen liefert und richtige Begriffe verwendet) ausrechnen lassen, wie denn die Belastung wirklich aussieht: Zu versteuerndes Einkommen ohne zusätzlichen Lohn, dann 11.000 € addieren und nochmal rechnen lassen, die Differenz der ausgegebenen ESt-Werte ist die Belastung des zusätzlichen Lohns.

Du schreibst nicht, was unter „ganz gut“ zu verstehen ist. Wenn ich den Vergleich mal für 60.000 € zu versteuerndes Einkommen (entspricht einem Bruttolohn von vielleicht 68.000 - 70.000 €, aber das steht ja alles im ESt-Bescheid) aufmache, zeigt sich eine Belastung des zusätzlichen Lohns von 12.000 € mit ESt und Solidaritätszuschlag von 30,9 Prozent.

Woher hast Du die 35%? ist „ganz gut“ so viel mehr als die genannten Werte, oder hast Du schlicht an der falschen Stelle nachgeschaut?

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,
danke für die ausführliche Erklärung und den Link zum Einkommenssteuerrechner.

Ich habe jetzt berechnet, dass bei meinem Mann bei einem zu versteuernden Einkommen von 66000 € nach Abzug von Steuer und Soli 52880 € bleiben.
Verdiene ich nun 1000 € im Monat = 12000 € p.a. abzügl. 1000 € Werbungskostenpauschale = 11000 €, verdienen wir zusammen 77000 €, wovon uns 60019 € bleiben. Die Differenz beträgt somit 7139 € im Jahr, d.h. von meinem Gehalt von 1000 € pro Monat bleiben 595 € (7139÷12).
Aber bei einem Gehalt von 1000 € bin ich ja auch sozialversicherungspflichtig, also nochmal ca. 20% von den 1000 € abführen, dann bleiben noch 495 €.
Beim Minijob habe ich 450 €…

Ich hoffe, dass ich einen ganz gravierenden Denk- bzw. Rechenfehler mache, denn ansonsten bleib ich doch lieber beim Minijob!

Viele Grüße
Supertramp

Nachtrag zu meinem Kommentar:
Ich habe mich verrechnet… 20% Sozialabgaben sind 200 €, also blieben mir letztendlich nur 395 € monatlich. Das wäre ja absolut lächerlich! Wo liegt der Fehler, bei mir oder im Steuersystem?

Bei Dir.

Erstens hast Du nicht beachtet, dass die Kosten für den Arbeitgeber beim Minijob höher sind als beim sozialversicherungspflichtigen Gehalt. Zweitens hast Du nicht beachtet, dass Du mit dem SV-pflichtigen Gehalt eigene Ansprüche an Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung erwirbst und dass dann nicht mehr ich für Deine Krankenversicherung mit bezahle, sondern Du selber für Deine Angelegenheiten aufkommst.

Und - last, but not least - hast Du nicht berücksichtigt, mit wie vielen Arbeitsstunden Du das Geld verdienst.

Grundsätzlich hast Du natürlich schon recht - „Minijobber“ werden als Trittbrettfahrer von uns allen mitfinanziert. Nicht sehr schön, das.

Schöne Grüße

MM

  • übrigens: Die ca. 20 % Sozialversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung werden ab Juli 2019 weniger, wie @Guido_ bereits erläutert hat.

Wie viel genau, hab ich nicht nachgeschaut, weil ich den ganzen Gleitzonen- und Übergangszirkus nicht ausstehen kann: Er ist ja bloß ein Notnagel, um einen glatteren Übergang von subventionierten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zum wirklichen Leben zu schaffen, der bei einer Gleichbehandlung der Arbeitnehmer, die eigentlich durch die Verfassung geboten wäre, gar nicht nötig wäre.

Schöne Grüße

MM

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Tja, insgesamt gesehen sieht das ziemlich genauso aus, wie Littlearrow das beschreibt. Solange Du und Dein Mann zusammen veranlagt werden, geht es im Jahresendergebnis pi mal Daumen immer auf das Gleiche raus. Mal wird das eine Einkommen höher versteuert, mal das Andere.
Ob kleine Differenzen im gesamt verfügbaren Einkommen Deine Entscheidung für oder gegen eine Ausweitung der Berufstätigkeit entscheiden sollen, musst Du selber wissen.
Jesses, wenn es Dir Spaß machen würde, das Angebot Deines Chefs anzunehmen, dann tu’s.
Das ist doch eine Riesenanerkennung Deiner Fähigkeiten!
LG
Amokoma1

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Dieser Aspekt ist m. E. langfristig noch wichtiger als momentan etwas „Geld zu verlieren“. Die Jobanerkennung und -praxis ermöglichen beizeiten auch den Einstieg in einen Vollzeitjob. Denn der Sprung vom Minijob in den Vollzeitjob ist manchmal nicht nur hart, sondern auch noch schwierig, weil der Minijob ein etwas belastendes Image hat.