Steuerliche Nachteil

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und werfe mal ein HALLO in die Runde.! :smile: Ich hoffe das ich mein Thema hier richtig erstellt habe.

Folgende Frage habe ich:

Ich bin Selbständig und veranstalte öfter Workshops mit 2 anderen Leute. Also sind wir quasi 3 Veranstalter. Es ist aber immer ein grosser Aufwand weil die Workshop Teilnehmer ausgeteilt werden und jeder schreibt dann eine Rechnung an die Teilnehmer, damit es sich aufteilt und jeder das gleiche Geld hat.

Meine Frage wäre jetzt, ob ich einen Nachteil dadurch hätte, wenn ich alles über mich laufen lasse, also sprich ich alle Rechnungen schreibe und dann von den 2 anderen eine Rechnung bekomme und das Geld an sie ausbezahle.

Wie müssten mir die anderen eine Rechnung schreiben (als Workshop-Hilfe?) damit wir kein Problem bekommen nicht das das Finanzamt noch meint wir hätten ein Angetellten Verhältnis.

Eine GBR kommt nicht in Frage.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen. Vielen Dank im Vorraus schonmal! lg

Hallo Christian_86, auf steuerliche Fragen gebe ich grundsätzlich keine Antwort. Ein unverbindlicher Hinweis ohne Gewähr für sachliche und steuerliche Richtigkeit: Du kannst es so machen, wie von Dir angesprochen. Die anderen stellen dann eine Rechnung wegen Dienstleistung.

Hallo,
Ich bin kein Steuerberater, Buchhalter, Anwalt o.Ä., daher ist das nur eine Vermutung, keine verbindliche steuerliche oder rechtliche Beratung.

Wenn Du den ganzen Workshop-Betrag an die Teilnehmer verrechnest hast Du einmal mehr Umsatz. Wenn Dir Deine Co-Trainer dann eine Rechnung (Honorarnote als selbständige Trainer / Seminarleiter / Promotor, oder was auch immer …) schreiben kannst Du die Kosten als Aufwand absetzen und das vermindert natürlich Dein Einkommen wieder entsprechend. So gesehen würde es von der Einkommensteuer her für dich gleich bleiben.
Einen Unterschied kann das ggf. dann machen wenn Dein Umsatz damit über gewisse Grenzwerte steigt und sich das finanz-/steuertechnisch auswirkt (z.B. daß Du dann Umsatzsteuerpflichtig wirst - in Österreich ist das z.B. bei € 30.000,- Jahresumsatz.)
Es muß halt bei den Rechnungen immer klar ersichtlich sein daß das einzelne Projekte sind und keine durchgehende Beschäftigung (da kenn ich mich arbeitsrechtlich nicht aus, ab wann da von einer Dauerbeschäftigung ausgegangen wird) und daß Jeder für seine eigenen Steuern und Abgaben verantwortlich ist.
Es gäbe vermutlich auch die Möglichkeit so etwas in der Form einer Erwerbsgemeinschaft oder ev. auch als Verein zu führen, wenn es nicht gleich eine eigene Firma werden soll. Dann würde z.B. der Verein als Veranstalter fungieren und jedem die entsprechenden Honorare für’s Abhalten von Workshops auszahlen.

Hoffentlich hilft Dir das etwas

lg. aus Wien - Norbert
http://www.Metamorphosys.info