Hallo!
Ich geh im Folgenden mal davon aus, dass alleinstehend bist.
Zunächst werden die Einkünfte ermittelt, die setzen sich bei dir wahrscheinlich aus der Rente (mit dem Besteuerungsanteil anzusetzen) und den Einkünften aus dem Nebenjob (Bruttoarbeitslohn abzgl. Werbungskostenpauschale bzw. ggf. abzgl. Werbungskosten zum Einzelnachweis) zusammen. Dann geht davon noch der Altersentlastungsbetrag ab, und du bist beim Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE).
Davon werden dann die Sonderausgaben (Kranken- und Pflegeversicherung, Kirchensteuer usw.) und die außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Krankheitskosten, Behindertenpauschbetrag, Unterhaltsleistungen) sowie ggf. Kinderfreibetrag (falls noch steuerlich berücksichtigungsfähige Kinder vorhanden sind) abgezogen, dann bist du beim zu versteuernden Einkommen (zvE).
Wenn dieses zvE über 9168 € (ab 2020 9.400 €) liegt, dann entsteht Einkommensteuer.
PS: Falls der Nebenjob ein Minijob ist, kannst du den weglassen.
PPS: Ich habe mir erlaubt, etwas zu vereinfachen, for details ask your local tax advisor!
Schöne Grüße!