Hallo zusammen,
die Riesterförderung macht mich gerade ein wenig stutzig. Ich habe einen Riesterbausparvertrag und erhalte hier Förderzulage, bestehend ausreichend
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Grundzulage zur Altersvorsorge
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Kinderzulage (2 Kinder)
Stimmt es, dass diese Zulage auf einem virtuellen Konto gebucht werden und nach Inanspruchnahme des Bausparvertrages durch mich mit meinem Steuersatz versteuert werden müssen?
Danke für Info,
Gruß
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Blumenschein