nur dann, wenn die Erträge des Fonds aus Wertpapierverkäufen kommen und auch so ausgewiesen werden. Wie gesagt: Es könnte Fonds geben, die darauf hin gestrickt sind und ihre Erträge nicht wie üblich aus Dividenden oder gemischt erzielen, sondern aussschließlich aus Wertpapierverkäufen. Wobei diese so hoch spekulativ wären, dass sie wieder nicht für eine Lebensversicherung verwendet werden dürften.
Ja, aber da waren auch die Einzahlungen nur aus versteuertem Einkommen möglich.
Ich erinnere mich noch, wie ich zusammen mit einem Fachanwalt für Steuerrecht, der faktisch als StB tätig war, vor dem § 10 EStG damals neuer Fassung saß. Wir haben versucht, den Dschungel von Teil- und Untersätzen, Absätzen, Nummern und Doppelbuchstaben zu durchdringen und wenigstens der Spur nach zu verstehen, und geendet hat das damit, dass ich ihm Geschichten aus dem weiland PLK Schussenried erzählte.
Kurzer Sinn: Ja, künftige Erträge aus heute abgeschlossenen Lebensversicherungen werden steuerpflichtig sein. Manchmal zur Hälfte, dafür mit dem richtigen ESt-Satz, meistens aber mit dem ermäßigten Couponschneider- und Privatiers-Steuersatz von 25 Prozent. Wie genau das funktioniert, kann Dir @anon50614561 sicherlich besser erzählen.
Schöne Grüße
MM