Steuern bei Eigentumswohnungverkauf

Hallo,

wenn man eine Eigentumswohnung verkauft (in Eigennutzung seit über 10 Jahren), muss man das Geld versteuern?

  • im Jahr des Verkaufs?
  • in den Folgejahren?

Danke für eure Antworten
Elke

Nein:

Gruß,
Steve

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Danke für deine Antwort.
Weißt du auch, wie es in den Folgejahren mit der Versteuerung aussieht?

Warum willst du unbedingt etwas versteuern? Es geht um die Spekulationssteuer, die nur dann anfällt, wenn man das Haus nach weniger als 10 Jahren verkauft. Du hast geschrieben

also wovor genau hast du Angst?

hallo,

ich habe keine Angst, ich möchte nur eine Info darüber!!!

Wenn ich beim Verkauf Geld erhalte, dann möchte ich nichts Neues kaufen, sondern es „zur Seite“ legen. Daher möchte ich wissen, wie ich es in den Folgejahren versteuern muss.
Könnte ja sein, dass es versteuert werden muss und dadurch im Grunde an Wert verliert.

Hallo,

du musst den Erlös aus dem Verkauf nicht versteuern.
Nicht im Jahr des Verkaufs und auch nicht in den Folgejahren.

Gruß,
Steve

Das Kapital selbst muß nicht versteuert werden, nur die Erträge aus dem Kapital (Zinsen).

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Das ist nicht richtig. Es gab vor deinem Beitrag schon drei Beiträge mit der richtigen Antwort:

Bei der ersten Antwort war zudem eine Quelle angegeben, die erklärt, dass hier keine Steuer fällig wird. Nicht auf das Kapital, und auch nicht auf den Gewinn.

Das schrieb ich doch: Kapital muß nicht versteuert werden.
Zum Gwinn aus dem Verkauf habe ich mich nicht geäußert.

Also, was willst Du mir mitteilen?

Fast. Du hast geschrieben:

Aus „die Erträge aus dem Kapital (Zinsen)“ habe ich „Gewinn“ gemacht.

Ich mache es aber gerne nochmal deutlich:

Deine Aussage

ist nicht richtig. Es gab vor deinem Beitrag schon drei Beiträge mit der richtigen Antwort. Bei der ersten Antwort war zudem eine Quelle angegeben, die erklärt, dass hier keine Steuer fällig wird. Nicht auf das Kapital, und auch nicht auf die Erträge aus dem Kapital (Zinsen).

Alle drei Beiträge bezogen sich nur auf das Kapital (Verkäufserlös).

Dann zeig mir bitte die Stelle, wo explizit in der Quelle auf die Erträge aus dem Kapital eingegangen wird.

Du scheinst hier vom den Kapitalerträgen zu sprechen, die man erzielt, wenn man den Erlös aus dem Hausverkauf anlegt und somit Kapitalerträge erzielt. Natürlich sind auf diese Kapitalerträge Steuern zu entrichten. Aber das Ganze geht völlig vorbei an dem Sachverhalt, den @schwertnere beschrieben hat. Es ging ihm ausschließlich um den Verkaufserlös. Es hat nicht gesagt, dass er diesen Erlös anlegen will um Kapitalerträge zu erzielen.

Das habe ich deutlich formuliert: Erträge aus dem Kapital.

Lesen hilft!

Richtig zitieren auch.

Das kann ich, weil lange geübt!

Das trifft den Sachverhalt sehr gut, denn der Fragesteller hat offensichtlich nur wenig Ahnung von der Materie, was einerseits völlig OK ist (dafür kann man hier ja fragen) und sich andererseits auch daran zeigt, dass er nach den Folgejahren fragte. Von daher ist es schon gut und vernünftig, explizit darauf hinzuweisen, dass natürlich eventuelle Kapitalerträge aus der Anlage des Verkaufserlöses durchaus zu versteuern sind, der Verkaufserlös selber jedoch nicht der Versteuerung unterliegt.

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Das ist kein schlüssiger Kausalzusammenhang. Mir fallen spontan 10 Leute ein (ich bin einer davon), die Dinge lange geübt haben, aber trotzdem nicht können.

Das ist Dein Problem, nicht meins.
Ich weiß, was ich kann und ich weiß, was ich weiß.

Was mir allerdings ein Rätsel ist und auch bleiben wird, warum richtige Antworten torpediert werden. Das scheint Mode geworden zu sein.

Wenn das „Sparstrumpf“ bedeutet, dann hast du nur den Inflationsverlust, es kann also durchaus passieren, dass es

Wenn du es irgendwo anlegst, wofür du Zinsen bekommst, sind diese Zinsen, wie bereits von anderen erwähnt, unter Umständen ertragssteuerpflichtig, wenn sie über deinem Freibetrag liegen.

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Danke dir für die nette Antwort!