Steuern bei einem eigenem Onlineshop !

Hey Leute,
also ich würde gerne in den kommenden Wochen einen Onlineshop für Kosmetik eröffnen.

Ein klein Gewerbe habe ich mit meinem Kollegen schon angemeldet und jetzt fragen wir uns wie das mit den Steuern so aussieht.

Sagen wir mal wir haben einen GEWINN von 1500€ im Monat.

Was wird davon Abgezogen Umsatzsteuer, Gewerbesteuer also was bleibt uns eig dann im Endeffekt? Oder wird da noch irgend was abgezogen?

Zu dem Gewerbe:
-GbR
-Nebentätigkeit
joa was muss man noch wissen?

Um ein bisschen Aufklärung würde ich mich sehr freuen hab schon viel gelesen aber irgendwie nicht wirklich schlau daraus geworden.

Danke :wink:

Hallo,
Gewerbesteuer zahlt man erst am 24.000,- € GEWINN/Jahr.

Jeder von Euch muss natürlich seinen Anteil am Gewinn als Einkommen versteuern.
Jedne Monat (bei geringem Umsatz alle 3 Monate) muss die Umsatzsteuererklärung abgegeben und online ans Finanzamt übermittel werden. Dann bucht das FA die Umsatzsteuer ab.
Also NICHT ausgeben :wink:

Ein Besuch beim Steuerberater oder zumindest beim Finanzamt ist (nicht böse gemeint) bei so großem kaufmännischen Nicht-Wissen dringend zu empfehlen.
Das Finanzamt berät kostenlos.

Viel Erfolg!
Kath

Hallo,

Gehen Sie zum nächsten Finanzamt,dort liegen kostenlos kleine Bücher STEUERTIPPS für EXISTENZGRÜNDER auf.
In diesem Buch sind viele Beispiele, alles was Sie beachten müssen,ab wann Einkommenssteuer gezahlt werden muss, Gewinnermittlung usw. alles aufgeführt.
Auch die Angestellten vom Finanzamt geben ihnen Auskunft.

Gruß
monika61

Also, wenn Ihr mit 1500,-- GEWINN pro Monat rechnet, dann macht es auf jeden Fall Sinn, Ihr informiert Euch anständig bei einem Steuerberater, der Euch auch bzgl. der Buchhaltung etc. behilflich sein kann.

Hier kann ich nur ein paar grundsätzliche Dinge ansprechen:

Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) sind in der Regel 19% vom Umsatz. Also für jeden Euro, den Ihr Umsatz macht (verkauft) müßt Ihr 19 Cent Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen.
Dafür müßt Ihr monatlich eine Umsatzsteuer - Anmeldung beim Finanzamt abliefern und das Geld einziehen lassen.
Als Selbstständiger kann mann auch viele Dinge, die man sowieso benötigt, als Geschäftsausgaben deklarieren. Da kann Euch aber der Steuerberater genauer weiter helfen.
Diese Ausgaben werden (vereinfacht gesagt) von dem Umsatz abgezogen. Was dann noch an Gewinn übrig bleibt, muß versteuert werden, d.h. man bezahlt hierfür Einkommensteuer (Als Arbeitnehmer heißt es Lohnsteuer).
Ihr müßt aber natürlich auch von Eurem Gewinn Eure Sozialversicherung, evtl. Haftpflichtversicherungen und Ähnliches bezahlen. Wenn Ihr dann in der Anfangsphase schon auf 1500,-- kommt, seid Ihr gut!
Hoffe, ich konnte Euch ein klein wenig helfen.

Helmutx
0173-6439851

Hallo alexoo7,

mit online-shops kenne ich mich leider nicht aus.

Informationen gibt die IHK.

Zur Gewinnermittlung schreibe mich noch einmal persönlich an:

[email protected]

bitte mit klarem Betreff

ich muß erst nachlesen.

MfG

Stefan Seidel

Hey zurück.
Also, zum Thema Aufklären würde ich Euch dringend raten, einen Stuerberater zu konsultieren. Das braucht jeder Selbständige, der nicht fit in Sachen steuern ist. Da kann man nämlich schlecht ne Pauschalaussage machen.

Außerdem wäre sowas wichtig im Vorfeld zu wissen für Eure Preiskalkulation!

Viele Grüße

Hallo, alexoo7, wie der Name Umsatzsteuer sagt, ist sie abhängig nicht vom GEWINN, sondern dem Umsatz. Es kommt drauf an, welcher USt.-Satz auf Deine Produkte erhoben wird. Er kann bei 7 oder 19% bei inländischen Produkten liegen, bei anderen Sätzen bei z. B. spanischen EU-Importen. Die Gewerbesteuer musst Du bei einem anderen Experten erfragen; ich bin eher Experte für Onlineshop-TOOLS; somit kann ich auch Euren Gewinn nach Steuern nicht berechnen. AFAIK musst Du - je nach weiteren Einkünften und -ländern noch Krankenkasse, Sozi und Pflegeversicherung zahlen. Beachte auch, dass Du in Deine private Rentenversicherung zahlen musst, das ist KEIN kleiner Posten. Bitte kontaktiere Deine lokale IHK für weitere Infos, wie man z. B. die AGB (superwichtig!!) und das Impressum (superwichtig!!) und die Anforderungen des Teledienstgesetzes erfüllt (abmahnbar!!). LG Holger Rogoll

Hallo,

Gewerbesteuer ist erst ab 24.500 € fällig.
Umsatzsteuer muss man bis 17.500 € Umsatz = Erlös bezahlen.

Ich rate einen Buchhalter zu suchen, damit ie Buchhaltung ok ist. Gerade bei GbRs.

Es kommnt ganz darauf an wie sie ihr Gewerbe angemeldet haben. Wenn sie auf ihren Rechnungen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausweisen, dann muss diese im ersten Jahr monatlich und später alle drei Manate an das Finanzamt abgeführt werden. Die Gewerbesteuer wird einmal jährlich an das Finanzamt abgeführt.Ihre Angaben hier sind zu gering um daraus eine korrekte Antwort abzuleiten. In Deutschland gibt es zur Zeit zwei MWSt Sätze 7 und 19%.Sie schreiben ihr etwas von 1500 € Gewinn. Dies würde bedeuten, das sie bereits sämtliche Kosten (Ausgaben) von ihrem Umsatz abgezogen haben, z.B. Kosten für den Onlineshop, Steuern, Versicherungen, GEZ, Anschaffungen etc. Ich empfehle ihnen unter Elster, dem Programm vom Finanzamt mal die enprechenden Formblätter auszudrucken und diese mit ihren geplanten Ein- und Ausgaben zu füllen, dann sehen sie welchen Gweinn sie abzüglich aller Ausgaben erzielen.

Hallo, solange Sie unter 17.500 Euro bleiben laeuft alles unter Kleingewerbe. Gewerbeschein fuer das neue Shop ist klar. Um auf der ganz sicheren Seite zu sein wuerde ich meinen Steuerberater fragen und mich beraten lassen.
Liebe Gruesse