Steuern bei Kündigung privater Rentenversicherung

Hallo beisammen! :smile:
Ich hab da gerade ein kleines Problem:
Frau Müller hat im Jahr 2001 eine fondsgebundene Rentenversicherung angeschlossen. Nach einigen Jahren hat sie diese beitragsfrei stellen lassen. Nun möchte sie dies ganz kündigen, hat auch schon bei der Versicherungsgesellschaft nachgefragt und hier wurde ihr mitgeteilt, dass dann Steuern fällig werden.
Soweit Frau Müller informiert ist, fallen aber keine Steuern an, da der Vertrag über 12 Jahre gelaufen ist, oder?

Wie sieht es mit Kapitalertagssteuer aus?
Der Herr der Versicherung meinte, dass auf den ausgezahlten Betrag diese Kapitalertragssteuer fällig wird.
Auch wenn nur Verluste erzielt wurden?
Eingezahlt wurden über 4000 EUR an Beiträgen.
Ausgezahlt werden dann jetzt nicht mal 2500 EUR ist also im Grunde gar kein Gewinn entstanden.
Darf die Versicherung bei Kündigung noch weiteres an Gebühren berechnen.

Danke euch!

Viele Grüße
Dani

Soweit Frau Müller informiert ist, fallen aber keine Steuern
an, da der Vertrag über 12 Jahre gelaufen ist, oder?

Bei einer Rentenversicherung ist es komplizierter.

Wie sieht es mit Kapitalertagssteuer aus?

Falls Gewinne entstanden sein sollten, könnte das in Betracht kommen. Es sind aber keine entstanden, deswegen sehe ich auch keine Steuerpflicht.

Der Herr der Versicherung meinte, dass auf den ausgezahlten Betrag diese Kapitalertragssteuer fällig wird.

Das stimmt so nicht.

Auch wenn nur Verluste erzielt wurden?

Dann nicht.

Darf die Versicherung bei Kündigung noch weiteres an Gebühren berechnen.

Das darf sie allerdings, weswwegen Kündigung einer Lebensversicherung immer der schlechteste Weg ist.

Gruß

Nordlicht

Guten Tag,
ich habe die Frage mit Interesse gelesen.
Am einfachsten ist es wenn der bereits gekündigte Vertrag im nachhinein noch angefochten wird. Dann kann die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem ausgezahlten Betrag eingefordert werden.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Fichter

Hallo Dani,

steuerfrei wird eine „alte“ Versicherung unter folgenden Voraussetzungen:
Laufzeit mind. 12 Jahre
mind. 5 Jahre ununterochen eigezahlt
60% der Beitragssumme als Todesfallschutz

War es eine Rentenversicherung oder Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht?

Dann könnte ich weiter was dazu sagen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin