Servus,
nur noch zur Ergänzung für Mitleser: Der Weg vom „Steuerbrutto“, das ganz oben in der Lohnabrechnung steht, zum „zu versteuernden Einkommen“, das die wenigsten Arbeitnehmer und auch nur wenige „kleine“ Selbständige kennen, weshalb es blödsinnig ist, ständig mit diesem Grundfreibetrag herumzuhantieren, ohne zu wissen, worauf er denn eigentlich anzuwenden ist, ist keineswegs nebelhaft, mysteriös oder „irgendwie“:
Das geht los mit der Ermittlung der Einkünfte. Das sind im Fall von Arbeitslohn die Einnahmen minus Werbungskosten (bzw. Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer) minus Sonderausgaben (und bei einigen Sonderausgaben durchaus „alles“) und einiges, was „wie Sonderausgaben“ abgezogen werden kann, minus außergewöhnliche Belastungen. Unabhängig von diesem „Runterrechnen“ vom Steuerbrutto bis zum zu versteuernden Einkommen gibt es noch eine Reihe von Dingen, die sich nicht auf das zu versteuernde Einkommen, sondern unmittelbar auf die festzusetzende Einkommensteuer auswirken, aber das führt hier genauso zu weit wie eine genaue Beschreibung des von Valoo so falsch wie nur irgendwie möglich dargestellten Sonderausgabenabzuges.
Der zweite grobe Schnitzer in seiner Darstellung ist die Behauptung, die Lohnsteuerklasse II hätte irgendeinen Einfluss auf die festzusetzende Einkommensteuer. Hat sie aber nicht, genauso wenig wie die Lohnsteuerklassen III, V und VI.
Ein Kinderfreibetrag wirkt sich bei dem von Dir beschriebenen Arbeitslohn nicht aus; auch, wenn der Arbeitslohn geringfügig höher wäre, so dass Steuern festzusetzen wären, würde er sich nur im Umfang von Centbeträgen auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer auswirken, nicht auf die Einkommensteuer. Bei dieser wird nämlich immer verglichen, ob der Kinderfreibetrag oder das erhaltene Kindergeld sich stärker auswirken, ohne dass der Steuerpflichtige was daran machen muss.
Wichtig ist im gegebenen Zusammenhang vor allem: Wenn ein alleinerziehender Arbeitnehmer mit etwa 13.000 € p.a. seine Lohnsteuerklasse bei I stehen lässt und überhaupt nicht daran herummacht, kommt für ihn bei der Veranlagung zur Einkommensteuer genau der gleiche Betrag raus, als wenn er auf zich Schreibstuben herumrennt und sonstwas mit seinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen veranstaltet.
Also: Zeit fürs Kind gewinnen ist wichtiger als einen Lohnsteuerklassenzirkus zu veranstalten.
Schöne Grüße
MM