Steuern und andere Abgaben Nachzahlen ? Neues Arbeitsverhältnis

Hallo 
Ich habe das bisherige Jahr 2013 als 450 Euro Jobber gearbeitet. Unvorhergesehener Maßen gab es bei mir auf der Arbeit mehr zu tun, als vorerst geplant. Deshalb habe ich in einigen Monaten über das Limit von 450 Euro hinaus verdient, sodass ich jetzt, Anfang Oktober schon an der Jahresgrenze von 5400 Euro nage. Mein Chef würde mich nun aber Aufgrund des hohen Bedarfs auf Lohnsteuerkarte einstellen. 

Meine Frage ist nun, ob und wie viel ich an Steuern oder sonstigen Abgaben nachzahlen muss, sollte ich nun ab sofort auf Lohnsteuerkarte arbeiten.

Das Überschreiten der 450 Euro im Monat sind ja nicht weiter ein Problem, solang die Summe von 12 x 450 Euro im Jahr nicht überschritten wird.
Nach sechs Monaten in 2013 hatte ich die Summe von 6 x 450 Euro noch nicht überschritten, war also eigentlich noch im grünen Bereich.
Liege ich also mit meiner Vermutung richtig, dass das erste halbe Jahr nicht nachversteuert werden muss, bzw von Nachzahlungen in anderen Bereichen verschont bleibt ?

Leider liegst Du mit Deiner Vermutung falsch, Dein derzeitiges Arbeitsverhältnis ist von Anbeginn an ein in allen Zweigen der Sozialversicherung beitragspflichtiges Arbeitsverhältnis. Aber das ist nicht Dein Fehler, sondern der Deines Arbeitgebers. Der Arbeitgeber  wird also irgendwann die früher fälschlich auf 450er-Basis abgerechneten Zeiträume neu abrechnen, d.h. korrigieren müssen. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber von Dir aber nur die Arbeitnehmeranteile für die letzten 3 abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume nachträglich einbehalten. Wird also z. B. bei der Lohnabrechnung für den Oktober ein unterbliebener Beitragsabzug festgestellt, können mit der Oktober-Abrechnung noch die Arbeitnehmeranteile für die Monate September, August und Juli einbehalten werden. Für die davor liegenden Monate wird Dein Arbeitgeber sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile der SV-Beiträge komplett allein bezahlen müssen. Und Steuern kommen für Dich bei einem derart geringen Lohn ohnehin nicht dabei heraus, es sei denn, Du hast noch ein weiteres Beschäftigungsverhältnis oder andere steuerpflichtige Einnahmen.

Du kannst es auch auf den Seiten der Minijob-Zentrale nachliesen. Schau mal hier:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_ge…

Der Antwort von Manuela kann ich nichts hinzufügen. Anzumerken ist noch, dass Du mit Deinem Arrbeitgeber abtsimmen musst, ob nicht die sozialversicherungsrechtliche Vergünstigung für Schüler und Studenten für DIch in Betracht kommt.

Steuerlich betrachtet:
Bei der Abrechnung des Jahreseinkommen, wird Alles Einkommen als Bemessungsgrundlage einbezogen. Aber es werden auch die Werbungskosten für das ganze Jahr angesetzt - sodaß bei der Steuererklärung für 2013 keine Nachzahlung entstehen dürfte.