Hallo,
Wenn der Staat jeden Tag mehr ausgibt, als er einnimmt, sollte
das, was im Falle einer Pleite einer Landesbank verloren gehen
könnte relativ wenig sein. Meiner Meinung nach hat der Staat
nicht viel zum Anlegen. Zudem verwaltet die Landesbank die
Kohle nur. Wenn sie also wirklich pleite ginge, wäre es
grundsätzlich kein Problem, diese Geschäfte von einer anderen
oder neu gegründeten Bank erledigen zu lassen.
der Bund und die Länder unterhalten jeweils mehr als nur ein Konto, haben also auch Konten bei anderen Kreditinstituten.
Insofern „zahlt“ die Bank. strenggenommen ist es nicht das
Geld der Bank, mit der die Gehälter gezahlt werden, sondern
deine Steuergelder. Da sie aber bei der Bank auf m Konto
liegen, sind sie trotzdem weg, wenn die Bank pleite ist.
Das kann ja, wie schon gesagt, nicht soviel sein. Eigentlich
hat der Staat nur „Minusgeld“.
Und bevor eine Landesbank pleite geht, müßten auch dessen
Eigentümer („der Staat“) schon pleite sein.
Die Aussage stimmt so nicht. Man muß zwischen den Landesbanken unterscheiden, die noch Anstalten des öffentlichen Rechts sind, und solchen, die Kapitalgesellschaften sind. Bei letzteren gibt es keine Haftung der Eigentümer für die Schulden der Landesbanken, d.h. sie müssen auch nicht einspringen, wenn Verluste anfallen. Allerdings gibt es u.U. noch Haftungsverpflichtungen für Verbindlichkeiten aus der Zeit, in der die betreffende Landesbank noch Anstalt war. Diese Verpflichtungen sind aller Wahrscheinlichkeit nach der wesentliche Grund, warum die Gesellschafter noch ohne Ende Kohle in die Buden gesteckt haben, da sie sich im Einzelfall noch auf hohe zweistellige Milliardenbeträge belaufen.
Bei den verbliebenen Anstalten des öffentlichen Rechts ist die Sache etwas anders gelagert. Dort gab es früher Gewährträgerhaftung (2005 für Landesbanken und Sparkassen abgeschafft) und die Anstaltslast.
Die ist hier erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anstaltslast
Hinzu kommt, daß in vielen Bundesländern Anstalten des öffentlichen Rechts nicht insolvenzfähig sind bzw. in deren Vermögen nicht ohne weiteres vollstreckt werden kann. Auf die Antwort auf die Frage, was das dann am Ende bedeutet, wird noch gewartet.
Polemik an: Dann würden dort soviele verhungern, dass der
Verwaltungsapparat wieder eine normale Größe annähme. Und mit
Naturalien könnten dann auch keine Millionenbeträge durch
minderbemittelte (das Wort paßt sogar in jeder Hinsicht)
Kämmerer verzockt werden. Polemik aus. :o)
Ganz unpolemisch: den zu bezahlenden Mitarbeitern kann es egal sein, ob ein KI, bei dem der Arbeitgeber ein Konto hat, geschlossen wird. Der Anspruch auf Zahlung besteht. Da Gebietskörperschaften in der glücklichen Lage sind, Steuereinnahmen in nahezu beliebiger Höhe generieren zu können, dürften die Angestellten des öff. Dienstes und Beamten am Ende die letzten Menschen sein, die noch bezahlt werden.
Gruß
Christian