Steuerpflicht für ausländische Freiberufler mit Einkunft im Ausland

Hallo!
Wie verhält sich das Steuerrecht im o.g. Fall, d.h., wenn ein ausländischer Ehepartner zwar in Deutschland wohnhaft ist, aber sein Einkommen vollständig im Ausland erzielt und von dort bezahlt wird? An wen kann man sich dazu offiziell wenden und welche Fristen und sonstige Bestimmungen sind vor erstmaligem Einkommen zu beachten?

Vielen Dank für eine kurze Einschätzung und vorweihnachtliche Grüße

Bernd

Das Besteuerungsrecht wird in den Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, die das Besteuerungsrecht in den meisten Fällen dem Staat zuweisen, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Allerdings gibt es zahlreiche Besonderheiten und Ausnahmen (öffentlicher Dienst, Wissenschaft, Grenzgängerregelungen etc.).

Ups, ich sehe gerade die Überschrift Freiberufler. Auch im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, aber häufig an eine ortsfeste Einrichtung geknüpft. Somit häufig Besteuerung in D, auch wenn die Kunden im Ausland sind. Aber der Teufel steckt im Detail, schon alleine was eine freiberufliche Tätigkeit ist, wird nicht überall gleich verstanden.