Hallo!
Wie verhält sich das Steuerrecht im o.g. Fall, d.h., wenn ein ausländischer Ehepartner zwar in Deutschland wohnhaft ist, aber sein Einkommen vollständig im Ausland erzielt und von dort bezahlt wird? An wen kann man sich dazu offiziell wenden und welche Fristen und sonstige Bestimmungen sind vor erstmaligem Einkommen zu beachten?
Vielen Dank für eine kurze Einschätzung und vorweihnachtliche Grüße
Bernd