Hallo Experten,
folgende Frage, auf welche ich in den Gesetzestexten bislang keine Antwort fand:
bei geschlossenen Immobilienfonds gibt es eine Spekulationsfrist (=Haltedauer) von 10 Jahren. Wer früher als nach 10 Jahren verkauft muss also Steuern zahlen.
Die Frage ist nun, wann der Fonds als gekauft gilt wenn ich ihn geerbt habe??
Zählt das Kaufdatum des Erblassers oder das Überschreibungsdatum durch das Erbe?
Grund meiner Frage: z.B. bei Aktien oder offenen Fonds werden die steuerlichen Einstandsdaten (= Kaufdatum) vom Erblasser übernommen…
Wäre super, wenn mir das jemand (gerne auch mit §) beantworten kann)
Vielen Dank
Thomas