Steuerpflicht geschlossener Immobilienfonds der vererbt wurde

Hallo Experten,

folgende Frage, auf welche ich in den Gesetzestexten bislang keine Antwort fand:
bei geschlossenen Immobilienfonds gibt es eine Spekulationsfrist (=Haltedauer) von 10 Jahren. Wer früher als nach 10 Jahren verkauft muss also Steuern zahlen.

Die Frage ist nun, wann der Fonds als gekauft gilt wenn ich ihn geerbt habe??
Zählt das Kaufdatum des Erblassers oder das Überschreibungsdatum durch das Erbe?

Grund meiner Frage: z.B. bei Aktien oder offenen Fonds werden die steuerlichen Einstandsdaten (= Kaufdatum) vom Erblasser übernommen…

Wäre super, wenn mir das jemand (gerne auch mit §) beantworten kann)

Vielen Dank
Thomas

Hallo Thomas,

hier hilft der Wortlaut von § 23 Abs 1 EStG weiter: Da ist von Anschaffung die Rede. Wenn auch unentgeltlicher Erwerb gemeint wäre, stünde da Erwerb.

Für die Ermittlung der Frist gem. § 23 Abs 1 Nr. 1 EStG wird bei unentgeltichem Erwerb also die Dauer seit Anschaffung durch den Rechtsvorgänger, hier Erblasser, mit berücksichtigt.

Das hier:

ist übrigens nicht richtig. ESt wird in diesen Fällen nur dann festgesetzt, wenn der Erlös bei Veräußerung höher ist als die Anschaffungskosten waren.

Schöne Grüße

MM

Ich danke recht herzlich für diese fachkundige Auskunft. :wink:

VG
Thomas

genau das !

Vermögensverwaltender (§ 23 EStG) oder gewerblicher (§ 16) Fondsanteil? Das kann man aus der Frage nicht herauslesen, aber Du aus den Unterlagen.