Steuerpflicht Teilkündigung Direktrentenversicherung?

Hi,
folgender theoretischer Fall:
eine vor 2004 abgeschlossene Direktrentenversicherung, mittels der 2002+2003 eine Geahltsumwandlung vorgenommen wurde, wurde ab 2004 zu 100 % aus eigen Erspartem weiter bezahlt und dann in 2007 beitragsfrei gestellt (da dann der Arbeitgeber dies nicht mehr fördrte).

Ziel sei eine monatliche Rente oder ein Einmalbeitrag.
Nun hat der Versicherungsnehmer den Vertrag gekündigt; auszahlbar ist nur der „EigenTeil“, der ohne die Gehaltsumwandlung einfloss.
Diesen hat der VN sich auszahlen lassen.

Mutmasslich besteht die Auskunft, dass vor 2004 geschlossene Verträge bei Einmalabfindung bei Auszahlung steuerfrei sind.
Gilt dies nur, wenn eben dann zu, Endtermin ausgezahlt wird oder auch bei Vorabzahlung?

Gruss und Dank
living free

Hallo,

die Mindestlaufzeit bis zur Auszahlung musste und muss 12 Jahre betragen. Die sind ja wohl in keinem Fall erreicht. Daher wird grundsätzlich Kapitalertragsteuer fällig (wenns einen Ertrag gibt).

Die Auszahlung einer relativ hoch verzinslichen LV aus jener Zeit war sicher langfristig wenig sinnvoll.

Viel Glück

Barmer

Danke Barmer.

nun, fraglich, ob Aktien eben nicht viel lukrativer sind (wenn sie steigen:smile:
Gruss
living free

Hallo,

wenn es wirklich eine Betriebliche Altersvorsorge ist/war ist eine Auszahlung frühestens zum 62/62 Lebensjahr möglich.

Wenn eine Betrieblikche Altersvorsorge als Gehaltsumwandlung abgeschlossen wurde muss dieser Vertrag auf privat sprich auf den Arbeitnehmer umgeschrieben werden, erst dann 
kann dieser Vertrag aus „privaten Mitteln“ weitergezahlt weden!!

Tip: DIe Versicherungsgesellschaft wo der Vertrag abgeschlossen wurde und es jetzt zu einer „Auszahlung“ gekommen ist - gibt hier Auskunft ob bzw. was gff. steuerpflichtig ist! WIrd in der Regel auch bei Auszahlung im Schreiben mitgeteilt.

Grüße
B.G.-p. Team