Hi,
folgender theoretischer Fall:
eine vor 2004 abgeschlossene Direktrentenversicherung, mittels der 2002+2003 eine Geahltsumwandlung vorgenommen wurde, wurde ab 2004 zu 100 % aus eigen Erspartem weiter bezahlt und dann in 2007 beitragsfrei gestellt (da dann der Arbeitgeber dies nicht mehr fördrte).
Ziel sei eine monatliche Rente oder ein Einmalbeitrag.
Nun hat der Versicherungsnehmer den Vertrag gekündigt; auszahlbar ist nur der „EigenTeil“, der ohne die Gehaltsumwandlung einfloss.
Diesen hat der VN sich auszahlen lassen.
Mutmasslich besteht die Auskunft, dass vor 2004 geschlossene Verträge bei Einmalabfindung bei Auszahlung steuerfrei sind.
Gilt dies nur, wenn eben dann zu, Endtermin ausgezahlt wird oder auch bei Vorabzahlung?
Gruss und Dank
living free