Steuerpflicht zur Absetzung der Kosten fürs Masterstudium relevant?

Hallo zusammen,

mal angenommen, man hat im gesamten Jahr 2018 sein Masterstudium im Ausland gemacht und während dieser Zeit selbstverständlich in Deutschland abgemeldet war. Heißt es, dass es in diesem Jahr keine Steuerpflicht in Deutschland bestand und man somit die Kosten des Studiums auf keine Weise als Werbekosten absetzen könnte?

Wenn ja, wie viele Tage mindestens hätte man theoretisch in Deutschland im Jahr 2018 angemeldet sein müssen, damit die Studienkosten abgesetzt werden könnten?

Spielt überhaupt eine Rolle, wie lange genau das Masterstudium gedauert hat? Wie wäre es z.B. wenn das Studium vom 01.09.2017 bis zum 15.09.2018 gedauert hätte und wie wäre es, wenn das Studium bis zum 15.09.2018 gedauert hätte, jedoch die letzte Prüfundgsleistung am 31.08.2018 erbracht war?

Danke und sorry für so viele Abwandlungen

Hallo Marned,

entscheidend für die unbeschränkte Steuerpflicht in D ist, ob in D dauernder Aufenthalt oder ein Wohnsitz bestanden hat. Ob der Steuerpflichtige seiner Verpflichtung nachgekommen ist, diesen Wohnsitz beim Meldeamt anzuzeigen, spielt keine Rolle.

Wenn im gesamten Jahr 2018 zu keinem Zeitpunkt dauernder Aufenthalt oder ein Wohnsitz in Deutschland gegeben war, können keine Aufwendungen aus diesem Jahr einen vortragsfähigen Verlust generieren.

Wenn während eines Teils des Kalenderjahrs Wohnsitz oder dauernder Aufenthalt in D gegeben war, können die während dieses Zeitraums angefallenen Aufwendungen für das Studium unter Umständen einen vortragsfähigen Verlust generieren.

Schöne Grüße

MM

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