Hallo liebe Community,
für die Finanzierung einer vermieteten Immobilie habe ich 1999 eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. (OK - war nicht meine beste Idee - aber das ist eine andere Geschichte…)
Für diese Lebensversicherung wurde 1999 auch über das FA Düsseldorf ein „Bescheid über die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen“ erlassen.
Ehrlich gesagt verstehe ich schon die Notwendigkeit dieses Bescheides nicht, da ich immer dachte, dass KLVs aus dieser Zeit komplett steuerbefreit sind!?
Jetzt zur eigentlichen Frage: …generiere ich ein Problem, wenn ich durch Sondertilgungen die Restschuld UNTER die Auszahlung der KLV bringe??? (Letztendlich gilt ja dadurch nicht mehr die Annahme, dass die KLV vollständig für die Restschuld der Immobilie „aufgebraucht“ wird.)
Danke für alle Tipps!
Viele Grüße,
Sven