Steuerprüfung jetzt ohne Voranmeldung?

Ich bräuchte einmal Gewissheit.
Angenommen ein Finanzamtmitarbeiter steht vollkommen unangekündigt vor der Tür und verlangt bei einer privaten Hausfrau Einsicht in wegen einer bestimmten Rechnung aus aus einer Steuererklärung von 2023, nennt das nicht Steuerprüfung sondern Finanzamtnachschau…ist das rechtens?

Ich hatte mal gelernt, daß Behördenbesuche und Steuerprüfungen mind 2 Wochen vorher schriftlich angemeldet werden müssen! Und die Wortschöpfung Finanzamtnachschau ist doch gleichzusetzen mit einer Steuerprüfung, wenngleich es auch nur eine kleine Klärung ist, oder?

Was ist von solchem Verhalten von Finanzamarbeitern zu halten? Hätten er die kurze Klärung nicht schriftlich oder telefonisch verlangen müssen statt überhaupt einfach so spontan persönlich um Einlass in die Wohnung der Hausfrau zu begehren?
Gibt es jetzt neue Gesetze, hab ich etwas verpasst?

das ist ein völlig rechtskonformes Verhalten.

Lies selbst (Info Finanzverwaltung NRW):
Im Unterschied zur Außenprüfung kommt die Prüferin oder der Prüfer bei einer Nachschau ohne vorherige Ankündigung bei Ihnen vorbei. Dies beschränkt sich jedoch in der Regel auf Ihre üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten und Ihre Geschäftsräume und -grundstücke. Werden bei einer Nachschau Sachverhalte festgestellt, die Anlass zu einer weiteren Prüfung geben, kann die Nachschau in eine Außenprüfung übergeleitet werden. Hierüber werden Sie gesondert informiert.

Wie die Bezeichnungen schon sagen, geht es inhaltlich bei einer Umsatzsteuer-Nachschau um umsatzsteuerliche Sachverhalte und bei einer Lohnsteuer-Nachschau um lohnsteuerliche Sachverhalte.
Bei einer Kassen-Nachschau wird überprüft, ob die Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht worden sind.

Im Rahmen einer Nachschau sind Sie verpflichtet, die für die Prüfung notwendigen Unterlagen und Nachweise zur Verfügung zu stellen.

MfG
duck313

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Na ja, dein Zitat bezieht sich auf Unternehmen (zu erkennen an so etwas wie „Geschäfts- und Arbeitszeiten“, „Geschäftsräume und -grundstücke“ oder auch „Umsatzsteuer-Nachschau“), während im UP die Rede von einer

ist. Ich weiß nicht, ob das genauso gilt.

Es geht nicht um ein Unternehmen oder Firma. Besagte Hausfrau mit 3 kleinen Kindern hatte sich erlaubt ein einziges Mal !!! in 2023, testweise einen Untericht zu geben und war so dumm dies beim FA anzugeben. Sie hat weder Firmengebäude, noch Geschäftsräume noch Arbeitszimmer, sondern wurde in privater Wohnung belästigt und genötigt.
Ich finde es ungeheuerlich was diese Staatsschergen sich erlauben!

Ok…dann wäre eine Dienstaufsichtbeschwerde sicher nicht erfolgreich, oder?

Ok, zu keiner Zeit wurde eine solche Prüfung verweigert, aber man hätte dies für beide Seiten leicht telefonisch oder schriftlich machen können, oder zur Not wartend vor der Wohnung bis man die verlangte Rechnung, die unklar war, bringt. Ich finde es schon abartig arme Menschen wegen einer solchen Lapalie persönlich aufzusuchen, aber dann noch in eine Privatwohnung einzudringen…

Ja.

Das klingt nicht wirklich wertfrei. Ob es wohl möglich ist, dass es zu der Geschichte eine Vorgeschichte gibt?

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Es ist vor allem sehr schlampig zugehört.

Weder in der AO noch in irgendeinem Einzelsteuergesetz kommt der Begriff „Steuerprüfung“ oder der Begriff „Finanzamtsnachschau“ vor. Wenn jemand unangekündigt vor der Tür steht und einen dieser Begriffe oder beide verwendet, ist das sicherlich kein Mitarbeiter des FA, sondern eher ein Trickbetrüger.

Das hast du gleich doppelt falsch gelernt.

„Steuerprüfungen“ gibt es im Geltungsbereich der AO nicht. Möglicherweise meinst Du Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder auch Lohnsteuer-Außenprüfungen. Dann sag das doch gleich - das Vermengen von Begriffen mit eigenen Phantasieprodukten führt zu nichts Gutem, vor allem zu keinem richtigen Ergebnis.

Ob es sich vorliegend um eine Kassen-Nachschau gem. § 146 AO oder um eine Umsatzsteuer-Nachschau gem. § 27b Abs 1 UStG gehandelt hat oder gehandelt haben kann, lässt sich nicht beurteilen, weil Du zwar viel knatterst, aber wenig zum Sachverhalt sagst. Wenn Du beschriebest, was genau da gefragt, nachgeschaut oder geprüft worden ist, ließe sich mehr dazu sagen.

Dass die zwei Wochen, von denen Du schreibst, falsch gelernt sind, kannst Du in § 197 AO nachlesen.

Und genötigt im Sinn von § 240 StGB oder belästigt im Sinn von § 118 OWiG wurde in Deiner Geschichte genau niemand. Auch hier ist es ratsam, mal die Begriffe ein wenig aufzuräumen.

Glück auf!

MM

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verrät beiläufig eine ziemlich unangenehm riechende Geringschätzung der Art und Weise, in der die Grundrechte in Art. 1 - 19 GG festgelegt sind. Wenn Du zum Thema Grundrechte weltweit irgendwas Besseres benennen kannst: Immer raus mit der Sprache! Nicht, dass unser Land nicht in vieler Hinsicht verbessert werden könnte - es ist weit weg davon, die beste aller denkbaren Welten zu sein. Aber dieser Teil der Verfassung, aus leidvoller Erfahrung mit anderer Handhabung der Grundrechte geschaffen, ist etwas, worauf wir stolz sein können.

Und jetzt zeigst Du mir mal bitte einen deutschen Beamten, der mal eben so aus Jux und Dollerei Art. 13 GG verletzt.

Glück auf!

MM

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Es gibt unter einigermaßen entwickelten Menschen nichts was Stolz rechtfertigt…gar nichts! Stolz ist etwas extrem Überflüssiges und Peinliches…aber ok…sei gerne Stolz!

Besagte Finanzamt-Scherge ist definitiv in die private Wohnung eingedrungen! Das ist Fakt und dafür gibt es diverse Zeugen.

Quatsch.

Dein ganzer Salbader besteht aus Worthülsen und Nebelkerzen - nichts von dem, was Du schreibst, ist konkret und klar. Wenn Deine Unterstellung auch nur ein Fitzelchen „Fakt“ wäre, könntest Du konkret beschreiben, was sich da ereignet hat und wer was wie getan hat.

Kein Wunder, dass Du keinen Stolz kennst - auf solche Ergüsse wäre ich auch nicht stolz.

Übrigens: Das Wort Scherge ist maskulinum - nicht gewusst?