Ich bräuchte einmal Gewissheit.
Angenommen ein Finanzamtmitarbeiter steht vollkommen unangekündigt vor der Tür und verlangt bei einer privaten Hausfrau Einsicht in wegen einer bestimmten Rechnung aus aus einer Steuererklärung von 2023, nennt das nicht Steuerprüfung sondern Finanzamtnachschau…ist das rechtens?
Ich hatte mal gelernt, daß Behördenbesuche und Steuerprüfungen mind 2 Wochen vorher schriftlich angemeldet werden müssen! Und die Wortschöpfung Finanzamtnachschau ist doch gleichzusetzen mit einer Steuerprüfung, wenngleich es auch nur eine kleine Klärung ist, oder?
Was ist von solchem Verhalten von Finanzamarbeitern zu halten? Hätten er die kurze Klärung nicht schriftlich oder telefonisch verlangen müssen statt überhaupt einfach so spontan persönlich um Einlass in die Wohnung der Hausfrau zu begehren?
Gibt es jetzt neue Gesetze, hab ich etwas verpasst?