Hallo Bodo,
habe beruflich mit dem Steuerrecht zu tun, allerdings diesen konkreten Fall in der Praxis noch nicht bearbeitet. Nach meinem Verständnis wäre der Fall wie folgt zu lösen:
M.E. sind die Kosten nur in die Kostenermittlung für das Arbeitszimmer einzubeziehen (das ab 2007 ja so gut wie gar nicht mehr anerkannt wird, gerade bei mehreren Tätigkeiten scheitert es meist an der Voraussetzung „Mittelpunkt der Tätigkeit“).
Eine Anerkennung als haushaltsnahe Dienstleistungen scheidet aus, da es sich hierbei nur um Dienstleistungen handeln kann, die „nicht zu den handwerklichen Leistungen […] gehören [und] gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erldedigt werden …“ (vgl. BMF-Schreiben vom 26.10.2007, Rz.5). Typischerweise sind dies Gartenarbeit, Reinigung der Wohnung, etc. Zudem ist hier nur der Lohnanteil begünstigt, nicht die Materialkosten.
Eine andere Einstufung der Kosten ist mir nicht bekannt
-> anteilige Berücksichtigung bei den Kosten des Arbeitszimmers als Betriebsausgaben aus selbstständiger Tätigkeit
Des Weiteren wäre zu klären innerhalb welches Zeitraumes die Kosten zu berücksichtigen sind. Dazu wäre es interessant zu wissen, welchem Zweck die Einmessung genau dient (z.B. bzgl. Bau neuer Zugangsstraße o.ä.).
Dadurch wären die Kosten als Anschaffungskosten oder Erhaltungsaufwand/Werbungskosten einzustufen. Die Einstufung würde dabei so erfolgen, als wäre das Gebäude vermietet, d.h. wie könnte man die Kosten geltend machen, wenn man das Gebäude/Grundstück zur Erzielung von Einkünften nutzt.
Bei der Einstufung als Anschaffungskosten sind die Kosten auf die Nutzungsdauer des Gebäudes (typisierend 50 Jahre) zu verteilen, bei Einstufung als Werbungskosten wären sie hingegegen sofort abzugsfähig.
Nach der Einstufung sind die Kosten dann wiederum anteilig dem Arbeitszimmer zuzuordnen (nach Wohnflächen-Anteil) und so als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Hoffe Dir mit den Erläuterungen weitergeholfen zu haben. Bitte gib einfach kurz Bescheid, wenn meine allgemeinen Ausführungen zu kompliziert dargestellt sind, könnten gerne den Sachverhalt ggf. um Zahlenwerte ergänzen um das Vorgehen genauer darstellen zu können.
Viele Grüße
BTM